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Lebenslange Haft wegen Mordes
26.10.2007

Pflichten im Haushalt vernachlässigt: Mann erstach Ehefrau

Weil sie zu viel Zeit mit Computerspielen verbrachte und deshalb ihre Aufgaben im Haushalt vernachlässigte, kam es zwischen einem 37-jährigen Münchner und seiner Ehefrau zum Streit - und schließlich tötete er die 35-Jährige mit vier Messerstichen. Nun verurteilte das Landgericht München den Mann wegen Mordes zu lebenslanger Haft.

München (ddp-bay). Wegen Mordes an seiner Ehefrau muss ein 37-jähriger Münchner lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht München sah es am Freitag als erwiesen an, dass Menderes K. mit "direkter Tötungsabsicht" gehandelt hatte. Er hatte die fliehende 35-Jährige im Januar mit vier hart geführten Messerstichen getötet. Die drei gemeinsamen Kinder zwischen 9 und 15 Jahren versuchten vergeblich, die Tat zu verhindern.

Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl nannte in der Urteilsbegründung den Auslöser für den Mord eine "Lappalie". Der Angeklagte habe aus "niederen Beweggründen" gehandelt. Am Tattag wollte die 35-jährige Ehefrau lediglich nicht mit Menderes K. zum Einkaufen gehen. Der 37-Jährige ärgerte sich darüber, dass sie sich seinem Willen widersetzte und tötete Marion K. am späten Abend. Götzl beschrieb Menderes K. als wenig durchsetzungsstarke und argumentationsschwache Person.

Der Tat ging ein längerer Streit voraus. Die Vorwürfe, die der 37-Jährige dabei seiner Frau machte und die er bei Prozessauftakt am Montag dargelegt hatte, sah das Gericht als unberechtigt an. Menderes K. hatte die 35-Jährige am Tattag beschimpft, sie verbringe ihre Zeit mit Computerspielen und vernachlässige dabei ihre Aufgaben in der Kindererziehung und im Haushalt. Als Summe der Verhandlungsergebnisse bilanzierte der Vorsitzende Richter Götzl, dass das Gegenteil richtig war. Am Tattag habe Marion K. im Internet ein Kommunionskleid für die gemeinsame Tochter Michelle gesucht.

Weiter führte der Richter aus, Menderes K. habe seine Frau im Verlauf des Streits als "Schlampe" beschimpft und sie immer weiter provoziert. Er packte seine Koffer und drohte auszuziehen. Als Marion K. dieser Absicht zustimmte, habe ihr Mann angekündigt, sie zu töten.

Nach Angaben des Gerichts trafen zwei Stiche den linken Brustkorb der Frau. Dabei wurden die Lunge und die Aorta verletzt, woran Marion K. verblutete. Die Tat wurde mit großer Brutalität ausgeführt. Götzl gab an, Menderes K. habe seiner Frau einen 20 Zentimeter tiefen Stich versetzt, wobei die Klinge nur 15,5 Zentimeter lang gewesen sei. Der älteste Sohn verständigte Nachbarn, die Menderes K. schließlich von seiner Frau wegzerren konnten.

Das Urteil, das der Angeklagte an seinem Geburtstag entgegen nahm, folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte am Donnerstag hingegen auf Totschlag und eine "unter zweistellige Haftdauer" plädiert.

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