Mädchen missbraucht
Des sexuellen Missbrauchs schuldig gesprochen wurde ein 36-Jähriger in Memmingen.
Memmingen/Günzburg (boz) - Des sexuellen Missbrauchs in einem schweren Fall schuldig gesprochen wurde jetzt ein 36-Jähriger aus dem Landkreis Günzburg vor dem Memminger Landgericht. Der Angeklagte beteuerte seine Unschuld bis zuletzt.
Es waren mindestens drei Taten, die im vergangenen Sommer polizeibekannt wurden, sich aber bereits im März oder April 2007 abgespielt haben sollen. Angeklagt wurden aber nur zwei Taten, von denen eine dann letztlich zur Verurteilung führte. Die andere wurde eingestellt. Die 5. Strafkammer erkannte bei dem Angeklagten auf verminderte Schuldfähigkeit, da er unter einer Psychose "aus dem schizoiden Formenkreis" leidet, die medikamentös behandelt werden muss. Deswegen erhält er auch finanzielle Unterstützung vom Staat.
Der Angeklagte machte nicht den Eindruck eines Unholds. Er berichtete offenherzig über sein Leben, die Förderschule, schließlich doch eine Lehre und sogar der Hauptschulabschluss. Er berichtete von einer kurzen Beziehung zu einer Frau und seiner Erkrankung und Behandlung, zu der auch beruhigende Tabletten gehören.
Im Jahr 2006 lernte der 36-Jährige eine 49-jährige Witwe mit zwei Töchtern kennen, die heute neun und 14 Jahre alt sind. Im Frühjahr 2007 soll es zu den Übergriffen gekommen sein, die zwei Monate später von Bekannten angezeigt wurden. Die Neunjährige hatte ihnen, aber auch ihrer Mutter, davon berichtet, dass J. ihr gesagt habe, sie solle ihr Höschen herunterziehen.
Dann habe er einen Finger in sie gesteckt und sofort wieder herausgezogen. Während die Mutter, die schon früher etwas geahnt hatte, sich zunächst entschied, den möglichen Missbrauch weiter im Auge zu behalten, griffen die Bekannten sofort zum Telefon und alarmierten die Polizei. J. kam in Untersuchungshaft.
Öffentlichkeit ausgeschlossen
Eine Gerichtspsychologin hielt die Neunjährige, die am Dienstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen wurde, im Kern für glaubwürdig, auch wenn die Aussagen des "in der Entwicklung verzögerten" Kindes über die Zeit nicht immer deckungsgleich waren.
Ein Gutachter attestierte dem Angeklagten aufgrund seiner Psychose "eingeschränkte Steuerungsfähigkeit", was letztlich verminderte Schuldfähigkeit bedeutete. Das Gericht sah den schweren sexuellen Missbrauch als vollendet an, kam aber zu einer Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden konnte, zumal schon sieben Monate Haft verbüßt waren.
Ein Problem entstand dadurch, dass der Haftbefehl aufgehoben wurde, denn J. hatte seine Wohnung mit der Einweisung in die Untersuchungshaft aufgegeben. Mit Hilfe des Gerichts und seines Betreuers wurde aber eine Lösung gefunden, die dem 36-Jährigen gerecht wird.
So stimmte er zu, vorübergehend in das Günzburger Bezirkskrankenhaus eingewiesen zu werden. Dies gilt so lange, bis er in einer betreuten Wohngruppe untergebracht werden kann. Damit soll sichergestellt werden, dass der Verurteilte in einem Umfeld leben kann, das einen Rückfall so gut wie ausschließt und Überwachung sicherstellt.
Die Vertreterin der Nebenklage bedauerte in ihrem Plädoyer, dass der Angeklagte kein Geständnis abgelegt habe. Außerdem wies sie auf mögliche Spätfolgen für das Mädchen hin, die erst in kommenden Jahren offenkundig würden.
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