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  3. Messerattacke: Hat der Täter von Würzburg schon in Somalia getötet?

Messerattacke
29.06.2021

Hat der Täter von Würzburg schon in Somalia getötet?

Der Messerangriff hat in Würzburg Trauer und Entsetzen ausgelöst.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa

Plus Bereits im vergangenen Januar kam der Verdacht auf, dass der 24-Jährige in seiner Heimat für eine Terrororganisation Menschen umgebracht hat. Ermittlungen wurden nicht eingeleitet.

Gegen den 24-jährigen Somalier, der am vergangenen Freitag in Würzburg drei Menschen getötet und mehrere verletzt hat, bestand im Januar der Verdacht, dass er in seinem Heimatland Mitglied einer Terrororganisation gewesen ist. Wie die Generalstaatsanwaltschaft München am Dienstag bestätigte, hatte sich ein Zeuge gemeldet, der im Jahr 2015 ein Telefonat des heute 24-Jährigen mitgehört haben will, in dem er entsprechende Angaben machte.

Demnach habe der spätere Messerangreifer damals erzählt, er habe in Somalia in den Jahren 2008/2009 für die Terrororganisation al-Shabaab Zivilisten, Journalisten und Polizisten getötet. Als die Bayerische Zentralstelle für Extremismus und Terrorismus (ZET) davon erfuhr, übergab sie den Sachverhalt zur Überprüfung an den Generalbundesanwalt in Karlsruhe.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

30.06.2021

Menschrechte, aber auch Pflichten. Wer hier lebt, sollte sich auch an die einfachsten Regeln halten. Wie wollen Sie denn Menschen vor Tätern wie den jetzt, oder auch Amri schützen, wenn keiner weiß, wo er sich aufhält. Die wurden als potentiell gefährlich erkannt, verschwinden dann aber vom Radar der Behörden. Insofern würde ich mir dahingehend doch deutlich mehr Engagement seitens unserer Behörden wünschen.

30.06.2021

(edit/mod/NUB 7,2 und 7.3/Kommentieren Sie bitte sachlich)

29.06.2021

Auch hier wieder: hinterher wird analysiert, es kommen Dinge zum Vorschein, die einen fassungslos machen. Es wird aufgearbeitet und irgendwann weiß man, der Mörder war radikalisiert, psychisch gestört und war längst auf dem Schirm verschiedener Institutionen. Wie auch schon im Fall Amri. Auch hier weiß niemand, wo sich der Somalier aufhielt, was er gemacht hat, wo er untergetaucht war. Und in ein paar Monaten machen wir wieder einen Haken drunter und warten bis zum nächsten Mal. Flüchtlinge kommen ins Land, oft ohne Papiere, werden in Erstaufnahme-Einrichtungen verbracht, von wo sie dann jederzeit quer durchs Land - oder wie Amri - quer durch Europa reisen können. Nichts wird sich ändern.

29.06.2021

Stets alle in eine Schublade stecken sollte tunlichst vermieden werden. Nicht umsonst warnen viele Experten davor.
Möchten Sie denn alle Flüchtlinge in Lager stecken? Immerhin sind es auch Menschen und deshalb gelten auch hier internationale Menschenrechte.

30.06.2021

Es widerspricht nicht den Menschenrechten, feindliche Kämpfer in Kriegsgefangenschaft zu nehmen. Diese dauert bis zur bedingungslosen Kapitulation des Gegners - bei IS und Konsorten wahrscheinlich also nie.

Die Politik eiert seit Jahren um das Wort "Krieg" herum, spricht in Afghanistan & Mali von "Stabilisierung" und versucht standardisierte!! Kampfhandlungen in westlichen Ländern zu individuellen zivilrechtlichen Straftaten zu machen.

Der Vorteil der Kriegsgefangenschaft ist, dass das Bekenntnis zu feindlichen Streitkräften zur Inhaftierung ausreicht. Man muss also nicht erst im Kaufhaus feindliche Zivilisten angegriffen haben.

Das ist kein Teil von Migrations- oder Flüchtlingspolitk - würde diese aber in Teilen vereinfachen.

30.06.2021

@Anita M.
vermundert es, wenn man sowas liest?
https://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg-land/Dinkelscherben-Mit-Eisenstange-bewaffnet-Party-in-Dinkelscherben-eskaliert-id59978771.html
Der NSU konnte jahrelang morden, Bomben legen und Raubüberfälle durchführen. Ohen das Sicherheistbehörden es "bemerkten".
Es ist erschreckend, dass sich (Gewalt-)Kriminelle ohne oder ohne echte Konsequenzen jahrelang frei bewegen können. Wenn bei diesen noch Ideologien hinzukommen, sind Attentate eigentlcih nur noch eine Frage der Zeit.

@Peter P.
Sie sollten mal schauen, wer Kriegsgefangerner werden kann.

"Um als Kriegsgefangener zu gelten, muss die betroffene Person laut den Genfer Konventionen ein offizieller Beteiligter an einem Konflikt sein oder Mitglied einer militärischen Befehlsstruktur und als solches erkennbar sein. Dazu zählen auch Personen, die keine Militärpersonen, aber für die Streitkräfte tätig sind (siehe auch Militärdienstleister). Polizei und paramilitärische Organisationen werden in den meisten Fällen nicht als Beteiligte gewertet, falls dies allerdings von dem betroffenen Staat gewünscht wird, muss er dies dem Kriegsgegner mitteilen. "
"Für Bombenleger und Mitglieder internationaler sowie nationaler Terrororganisationen wird der Kriegsgefangenenstatus nicht angewandt."