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Klage
02.03.2018

Mollath will Millionen

Gustl Mollath

Das umstrittene Justizopfer fordert hohen Schadensersatz vom Freistaat

Gustl Mollath fordert mehr als zwei Millionen Euro Schadensersatz vom Freistaat Bayern wegen einer rund siebenjährigen Zwangsunterbringung in der Psychiatrie. Eine Klage solle Anfang kommender Woche beim Münchner Landgericht I eingereicht werden, erklärte Mollaths Anwalt Hildebrecht Braun in München. „Nachdem wir uns mit der bayerischen Staatsregierung nicht einig werden konnten, mussten wir nun aktiv werden“, so Braun. „Ich habe mir das nie gewünscht“, sagte Mollath. Er habe nie eine Person des öffentlichen Lebens werden wollen.

Der Freistaat hatte Mollath eine Entschädigungszahlung in Höhe von 170000 Euro angeboten. Das lehnte Mollath ab, weil damit seiner Ansicht nach weder der materielle noch der immaterielle Schaden abgedeckt sei. Er fordert rund 2,1 Millionen Euro – der Betrag beinhaltet unter anderem einen Verdienstausfall von rund 350000 Euro und 800000 Euro Schmerzensgeld. „Er hat nichts mehr“, betonte sein Anwalt, der immer noch auf eine außergerichtliche Einigung mit der Staatsregierung hofft. Mollath war 2006 nach Körperverletzungsvorwürfen seiner Frau vom Landgericht Nürnberg-Fürth zwar wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden. Da ihm aber Gutachter – in Mollaths Augen zu Unrecht – Wahnvorstellungen und Gemeingefährlichkeit attestierten, wurde er gegen seinen Willen in die Psychiatrie eingewiesen. In dem Fall geriet auch die damalige Justizministerin Beate Merk (CSU) unter Druck.

Im Zuge eines Wiederaufnahmeverfahrens kam Mollath 2013 frei. Er wurde ein Jahr später freigesprochen, obwohl das Regensburger Gericht der Überzeugung war, dass er seine Frau misshandelt hat. (dpa)

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