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28.02.2018

Mollath will gegen Freistaat klagen

Mann saß zu unrecht in der Psychiatrie

Nach angeblich ergebnislosen Verhandlungen mit der Staatsregierung will das Justizopfer Gustl Mollath seine Schadenersatzansprüche gegen den Freistaat nun auf dem Gerichtsweg durchsetzen. Ein neuerliches Ersuchen an Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) habe nicht zu einem verbesserten Angebot der Staatsregierung geführt. Mollath werde daher Klage erheben, teilte sein Anwalt Hildebrecht Braun am Dienstag in München mit.

Das bayerische Justizministerium habe seinem Mandanten im Herbst 2017 schriftlich mitgeteilt, dass in einem außergerichtlichen Vergleich maximal 170000 Euro als Entschädigung in Betracht kämen. Das lehne Mollath ab, weil damit weder der materielle Schaden noch der „immaterielle Schaden“ abgedeckt sei. Als Beispiel führt er seinen Nettoverdienstausfall von 90 Monaten an. Das Justizministerium bestätigte, dass die Staatsregierung Mollath eine Entschädigung von 170000 Euro angeboten habe. Davon seien 70000 Euro als Vorschuss bereits ausgezahlt worden. Eine Entschädigung habe sich daran zu orientieren, wie wahrscheinlich es sei, dass sich ein Kläger mit seiner Schadenersatzforderung vor Gericht durchsetze. Dies schätzt das Ministerium als sehr gering ein, da Mollath die mit seinem jahrelangen Psychiatrieaufenthalt verbundenen Schäden nur lückenhaft belegt habe. (dpa)

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