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München
10.08.2018

Amoklauf am OEZ: Hat Plattformbetreiber Waffenkauf ermöglicht?

Die Tatwaffe vom Münchner Amoklauf, eine Pistole vom Typ Glock 17. Der Betreiber einer Plattform im Darknet soll den Kauf erst ermöglicht haben.
Foto: Sven Hoppe/Archiv (dpa)

In geheimen Sphären des Internets werden Deals gemacht. Ein Plattformbetreiber soll den Kauf einer Waffe ermöglicht haben, durch die viele Menschen starben.

Gut zwei Jahre nach dem Amoklauf in München hat die Staatsanwaltschaft Mannheim Anklage gegen den Betreiber einer Internetplattform erhoben. Der 31-Jährige soll dem Todesschützen den Kauf der Tatwaffe über die Plattform ermöglicht haben. Er wird wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung in neun und fahrlässige Körperverletzung in fünf Fällen angeklagt, wie die Behörde am Freitag mitteilte.

Anklage gegen Plattformbetreiber im Darknet

Der 18-jährige Schüler David S. hatte am 22. Juli 2016 im Münchner Olympia-Einkaufszentrum acht Jugendliche und eine 45 Jahre alte Mutter erschossen, bevor er sich selbst das Leben nahm. Er benutzte dazu den Angaben zufolge eine halbautomatische Waffe sowie Munition, die er über die Plattform mit dem Slogan "Keine Kontrolle, alles erlaubt!" bezogen hatte.

Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage beim Landgericht Karlsruhe. Der 31-Jährige aus Karlsruhe sitzt in Untersuchungshaft. Er soll als alleiniger Administrator das von ihm erstellte Forum "Deutschland im Deep Web" für Verkaufsgespräche bereitgestellt haben. Bei der auf größtmögliche Abschottung ausgerichteten und seit März 2013 betriebenen Online-Plattform handelte es sich laut Staatsanwaltschaft um eines der größten sogenannten Underground-Economy-Foren im deutschsprachigen Raum. Das Forum im Darknet mit zuletzt 23.028 registrierten Nutzern sei im Juni abgeschaltet worden. Die Plattform sei nur durch Spenden in der Kryptowährung Bitcoin finanziert worden.

Plattformbetreiber hat wohl Tausch von Waffen ermöglicht

Nach Ansicht der Ankläger hätte der 31-Jährige erkennen können und müssen, dass sich außerhalb des legalen, kontrollierten Waffenmarktes unzuverlässige und labile Personen eine Waffe verschaffen können und diese auch zur Tötung oder Verletzung von Menschen - wie beim Münchner Amoklauf geschehen - nutzen könnten.

Der Angeschuldigte soll überdies ein Tauschgeschäft zweier halbautomatischer Kurzwaffen mit Munition ermöglicht haben. An diesem ist nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft auch der mutmaßliche Verkäufer der Tatwaffe von München beteiligt gewesen. Deshalb wurde der Mann auch wegen Verdachts auf Beihilfe zu Verstößen gegen das Waffengesetz angeklagt. Weitere Vorwürfe betreffen etwa die Beihilfe zum vorsätzlichen unerlaubten Handeltreiben mit einer Schusswaffe in 17 Fällen, zum vorsätzlichen unerlaubten Erwerb einer halbautomatischen Kurzwaffe in acht Fällen und zum vorsätzlichen unerlaubten Erwerb einer Schusswaffe in neun Fällen. (dpa/lby)

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