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München
02.11.2017

Landgericht verurteilt Stalker wegen Mordes zu lebenslanger Haft

Roland B. hatte seiner Freundin nach Beziehungsende immer wieder nachgestellt und sie schließlich im August 2016 getötet.
Foto: Matthias Balk, dpa

Ein Stalker verfolgte seine Ex-Freundin sieben Jahre lang - dann erstach er sie im Eingangsbereich ihres Wohnhauses. Nun hat ihn das Landgericht München wegen Mordes verurteilt.

Das Landgericht München I hat am Donnerstag einen Stalker wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Der 46 Jahre alte Deutsche wollte das Ende seiner Beziehung zu einer Frau nicht hinnehmen, mit der er ein Jahr lang zusammengewesen war. Nachdem sie sich im August 2009 endgültig von ihm getrennt hatte, hatte der Architekt ihr jahrelang nachgestellt - und sie schließlich am 16. August 2016 im Eingangsbereich ihres Münchner Wohnhauses mit 18 Messerstichen getötet. Laut Gericht hat er "absoluten Vernichtungswillen" gezeigt.

Landgericht verurteilt Stalker zu lebenslanger Haft

Die Strafkammer habe wieder "desillusioniert" feststellen müssen, dass der Staat nicht in der Lage gewesen sei, das Opfer zu schützen, sagte der Vorsitzende Richter Michael Höhne in der Urteilsbegründung. Dabei habe sich die gestalkte Frau "lehrbuchmäßig" verhalten. Die Frau hatte dem Mann mehrfach ausführlich erklärt, warum sie sich von ihm getrennt hatte. Dennoch ließ er ihr keine Ruhe, schrieb ihr, rief sie an, klingelte in der Nacht, lauerte ihr auf und verfolgte sie, um immer wieder ein "klärendes Gespräch" einzufordern.

Die Frau suchte schließlich eine Opferschutzstelle auf und befolgte alle Ratschläge. Sie ließ sich auf kein Gespräch mehr ein, erwirkte einstweilige Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz und erstattete Strafanzeige. Das Amtsgericht München verurteilte den Stalker im Februar 2014 wegen Nachstellung zu einer Geldstrafe. Dennoch verfolgte er sie weiter, ein weiterer Prozess wegen Nachstellung stand deshalb an.

Das Gericht erkannte auf Mord aus niederen Beweggründen. Der Mann sei wütend darüber gewesen, dass die Frau keinen Kontakt mehr mit ihm wollte und weitere Aussprachen ablehnte - und darüber, dass sie ihn erneut angezeigt hatte. Das Landgericht ordnete auch die besondere Schwere der Schuld an, so dass der Angeklagte nicht nach 15 Jahren auf Bewährung entlassen werden kann.

München: Angeklagter trat in Hungerstreik

Bevor er ihr das Leben nahm, habe der Stalker nämlich die Lebensqualität der Frau über Jahre "erheblich beeinträchtigt". Er habe ein "Klima der Angst" erzeugt. Der Vorsitzende Richter sprach von einer "zunehmenden Nachstellungskaskade". Es sei nicht zu vertreten, dass der Angeklagte nach 15 Jahren Haft auf freien Fuß kommen könnte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte floh nach der Tat im August 2016 zunächst und wurde nach drei Monaten in Spanien gefasst. Im November 2016 wurde er nach Deutschland ausgeliefert. Zu Prozessbeginn wollte sich der 46-Jährige weder zu seiner Person noch zu den Tatvorwürfen äußern. Er erklärte den Richtern, dass er sich dem Verfahren "verweigere", weil ihn das Gericht um "die Möglichkeit einer reellen Verteidigung" gebracht habe. Aus Protest trat er auch in den Hungerstreik. dpa/lby/AZ

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