Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. München: NSU-Prozess: Brandt soll Mithäftling Falschaussage offenbart haben

München
05.07.2016

NSU-Prozess: Brandt soll Mithäftling Falschaussage offenbart haben

Hat Tino Brandt im NSU-Prozess falsch ausgesagt?
Foto: Martin Schutt, dpa

Hat Tino Brandt, früherer Anführer des rechtsextremen Thüringer Heimatschutzes, im NSU-Prozess Gedächtnislücken nur vorgetäuscht? Ein Mithäftling belastet ihn.

Der frühere Anführer des rechtsextremen Thüringer Heimatschutzes, Tino Brandt, hat nach Aussage eines Mithäftlings im NSU-Prozess Gedächtnislücken nur vorgetäuscht. Brandt habe ihm das in der Münchner Justizvollzugsanstalt Stadelheim offenbart, sagte der Zeuge am Dienstag. Brandt habe zur Begründung gesagt: "Ich bin doch kein Kameradenschwein".

Brandt war mehrmals im NSU-Prozess und sollte über sein Wissen über den "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) aussagen. Zeugen sind vor Gericht verpflichtet, vollständig und wahrheitsgemäß auszusagen. Als Falschaussage gilt auch, wenn Angaben bewusst unvollständig gemacht werden.

Brandt habe ihm zudem erzählt, dass er sich einer seiner Zeugenladungen mit einer simulierten Krankheit entzogen und darüber amüsiert habe, dass jeder Prozesstag mehr als 100 000 Euro Kosten verursache. Der Mithäftling sagte, er habe all das noch am selben Tag aufgeschrieben. Er habe das Gespräch mit Brandt für "brisant" gehalten und dem Gericht nach längerer Überlegung seine Aufzeichnung übermittelt. Beigefügt habe er eine Zeugenladung Brandts, die dieser ihm "als Trophäe" überlassen habe.

Brandt ist wegen Kindesmissbrauchs inhaftiert. Er war jahrelang auch V-Mann des Thüringer Verfassungsschutzes.

Im NSU-Prozess geht es auch weiter um die Mordwaffe

Die drei späteren mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe lernte Brandt nach eigener Aussage in den 1990er Jahren kennen. Die drei waren 1998 in den Untergrund gegangen. Mundlos und Böhnhardt sollen in den folgenden Jahren zehn Menschen aus überwiegend rassistischen Motiven erschossen und zwei Sprengstoffanschläge verübt haben. Zschäpe ist als einzige Überlebende des NSU wegen Mittäterschaft angeklagt.

Lesen Sie dazu auch

Erneut ging es am Dienstag auch um die Mordwaffe vom Typ "Ceska", die bei neun der zehn Morde verwendet wurde. Dabei erhoben die Verteidiger des mutmaßlichen Waffenbeschaffers Ralf Wohlleben Vorwürfe gegen die Ermittler. Wohlleben soll den ebenfalls angeklagten Carsten S. beauftragt haben, die Waffe gekauft und ihm das Geld dafür gegeben haben. Rechtsanwalt Olaf Klemke sagte, S. sei von Beamten des Bundeskriminalamtes (BKA) "mit Samthandschuhen angefasst" worden, damit er Wohlleben belaste. Wohlleben hat die Vorwürfe gegen sich bestritten.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.