NSU-Prozess: Zschäpe lehnt Vorsitzenden Richter ab
Die Hautangeklagte Beate Zschäpe hat im NSU-Prozess am Donnerstag erneut einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl stellen lassen.
Beate Zschäpes Verteidiger Wolfgang Heer warf Götzl einen Verstoß gegen die Strafprozessordnung vor. Sein Vorwurf: Der Richter habe versucht, auf unzulässige Weise ein polizeiliches Vernehmungsprotokoll aus dem Jahr 1996 als Beweismittel einzubringen. Dies lasse darauf schließen, "dass das Ergebnis für den Vorsitzenden bereits feststeht". Dem Antrag schloss sich die Verteidigung des mitangeklagten Ralf Wohlleben an.
NSU-Prozess: Anklage nimmt Richter in Schutz
Hingegen nahmen die Anklage und Nebenklage den Richter in Schutz und warfen der Verteidigung vor, die "Verhandlungsführung an sich zu reißen". Das aber stehe nach dem Gesetz dem Vorsitzenden zu. Bundesanwalt Herber Diemer forderte, den Prozess bis zur Entscheidung über den Befangenheitsantrag fortzusetzen. Dies lehnte die Verteidigung aber ebenfalls ab.
Der Konflikt hatte sich an der Zeugenaussage eines Polizisten entzündet, der über eine Vernehmung Zschäpes im Jahr 1996 berichten sollte. der Beamte konnte sich an Inhalte aber nicht mehr erinnern.
NSU soll zehn Menschen ermordet haben
Der "Nationalsozialistische Untergrund" soll zehn Menschen ermordet und zwei Sprengstoffanschläge verübt haben. dpa
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