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  3. NSU-Prozess: Zschäpes Anwälte: Befangenheitsantrag gegen sämtliche Richter

NSU-Prozess
17.09.2013

Zschäpes Anwälte: Befangenheitsantrag gegen sämtliche Richter

2 Bilder
Foto: Peter Kneffel

Nach einem Streit über die Rechtsanwaltsvergütung im NSU-Prozess haben die Verteidiger von Beate Zschäpe einen Befangenheitsantrag gegen alle Richter des Strafsenats gestellt.

NSU-Prozess: Die Anwälte von Beate Zschäpe haben Befangenheitsantrag gegen sämtliche Richter gestellt. Das Gericht hatte dem Zschäpe-Verteidiger Wolfgang Stahl für seine Arbeit während des Ermittlungsverfahrens 5000 Euro Vorschuss bewilligt - für den Zeitraum von etwa einem Jahr. Nach Ansicht der Anwälte ist dies zu wenig, um auch nur die laufenden Kanzleikosten zu decken. Dies führe "faktisch zu einer wesentlichen Beschränkung und Behinderung" der Verteidigung, heißt es in dem Antrag, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt.

Zschäpes Anwalt Stahl hat Vorschuss von mindestens 77 000 Euro gefordert

Anwalt Stahl hatte einen Vorschuss von mindestens 77 000 Euro gefordert. Nach seiner Darstellung - die das Gericht ausdrücklich für "nachvollziehbar" hält - hatte er im Ermittlungsverfahren etwa 770 Stunden an dem Fall gearbeitet. Endgültig festgelegt wird die Vergütung erst nach Ende des Prozesses - doch erfahrungsgemäß ist nicht damit zu rechnen, dass dann noch sehr viel Geld nachkommt.

Zschäpes Anwältin Anja Sturm: Mit einer Pflichtverteidigung wird man nicht reich

"Wir wussten, dass man von einer Pflichtverteidigung nicht reich wird", sagte Zschäpes Anwältin Anja Sturm in einer Verhandlungspause. "Aber wir müssen weiterhin unsere monatlichen Kanzleikosten und unseren Lebensunterhalt bestreiten, und das ist auf Basis dieser Entscheidung nicht möglich."

Außerdem kritisieren die Anwälte eine Formulierung aus dem Beschluss des Gerichts. Darin heißt es, das Verfahren sei "im Hinblick auf die tatsächlichen Probleme des Tatnachweises besonders schwierig". Diese Formulierung begründe die Sorge, das Gericht sei "innerlich nicht mehr neutral", heißt es in dem Antrag der Verteidiger. Der Richter, der den Beschluss formuliert hat, sei "offenkundig davon überzeugt, dass dem Senat ein Tatnachweis "gelingen" werde".

Zschäpe ist als mutmaßliche Mittäterin bei den Mordanschlägen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) angeklagt. Der Neonazi-Terrorgruppe werden unter anderem zehn Morde zur Last gelegt.

Innerhalb weniger Tage führt ein Bankraub auf die Spur einer Mordserie, die das Land erschüttert. Tag für Tag kommen neue Einzelheiten über die Neonazi-Gruppe aus Zwickau ans Licht
23 Bilder
Die Terror-Zelle NSU und ihre Morde
Foto: dapd

Nebenklageanwältin Seda Basay bezeichnete den Befangenheitsantrag der Zschäpe-Verteidigung als "peinlich"

Nebenklageanwältin Seda Basay bezeichnete den Befangenheitsantrag der Zschäpe-Verteidigung als "peinlich". "In der Sache stimmt es, dass 5000 Euro Vergütung für das Ermittlungsverfahren zu wenig sind. Aber das ist kein Befangenheitsgrund. Der Antrag dient einfach der Verzögerung des Verfahrens."

Eigentlich wollte sich das Gericht am Dienstag mit dem Mord an Mehmet Turgut am 25. Februar 2004 befassen. Zwei seiner Brüder sind deshalb als Nebenkläger im Gerichtssaal erschienen. Ob die Verhandlung wie geplant mit Zeugenvernehmungen fortgesetzt wird, war zunächst nicht abzusehen.

Am Nachmittag wurde die Verhandlung erneut unterbrochen: Aufgrund der Stellungnahmen der Richter zu dem ersten Befangenheitsantrag kündigte Zschäpes Verteidiger Wolfgang Heer einen zusätzlichen Befangenheitsantrag an. dpa/lby/AZ

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