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Nichtraucherschutz
05.07.2010

So wird das Rauchverbot in Bayern umgesetzt

Das mit einem Volksentscheid durchgesetzte neue Rauchverbot in bayerischen Gaststätten soll eine Ausnahme enthalten.

Die Wirte und Behörden stellen sich auf das neue Gesetz ein. Wie das Rauchverbot jetzt in Bayern umgesetzt wird, erklärt Yvonne Salvamoser.

Bayern wird rauchfrei. Ab 1. August darf in Gaststätten, in Kneipen, in Bars, in Diskotheken, in Bierzelten nicht mehr geraucht werden. Ohne Ausnahme. In nicht einmal vier Wochen gilt im Freistaat das strengste Rauchverbot in ganz Deutschland. So wollen es 61 Prozent der wahlberechtigten, bayerischen Bürger, die am Sonntag beim landesweiten Volksentscheid ihre Stimme abgegeben haben.

Nur: Wie setzt man das Gesetz konkret um? Und was, wenn sich so mancher Gastronom nicht an das Verbot hält? Im bayerischen Gesundheitsministerium arbeitet man noch an der Feinabstimmung zu den Vollzugsleitlinien zum Gesetz. Eine Sprecherin des Ministeriums betont: "Es gibt keine Übergangsregelung." In nicht mehr ganz einem Monat könnte Wirten, in deren Lokalen noch geraucht wird, ein Buß- oder Verwarnungsgeld drohen. Allerdings gebe es einen Ermessensspielraum. Wie streng kontrolliert werde, dazu will sie sich noch nicht äußern. Die Grünen-Landesvorsitzende Theresa Schopper appelliert schon jetzt an die Wirte, das Gesetz auch umzusetzen.

Doch bis das Rauchverbot in Kraft tritt, bleibt den Gastronomen nicht viel Zeit, sich darauf einzustellen. Selbst Sebastian Frankenberger, Sprecher des Aktionsbündnisses für Nichtraucherschutz, weiß, dass das wohl nicht so schnell gelingen kann: "Es wird sicherlich zwei bis drei Monate dauern, bis es sich einspielt."

Etwa 85 Prozent der rund 42 000 Gastronomiebetriebe sind nach Angaben den Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands (BHG) bereits rauchfrei oder haben einen extra Raum für Raucher eingerichtet. In 5000 bis 6000 Betrieben darf - zum Beispiel weil sie unter 75 Quadratmeter messen - nach der bisherigen Regelung gequalmt werden.

Gerade diese kleinen Eckkneipen, sind es, die Frank-Ulrich John, Pressesprecher des BHGs, Sorge bereiten. Sie könnten in so kurzer Zeit nicht einfach ihr Schild abhängen, sich eine neue Zielgruppe suchen - ja, einen "komplett neuen Business-Plan" entwerfen.

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Ausnahme? Fehlanzeige. Die gibt es auch nicht mehr für geschlossene Gesellschaften. Mit Hilfe dieses Schlupflochs in der vorletzten Fassung des Gesetzes hatten Wirte ihre Gaststätten kurzer Hand in sogenannten Raucherklubs verwandelt. Nur bei "künstlerischen Darbietungen" darf auch künftig geraucht werden - und auf der Münchner Wiesn. Nur in diesem Jahr, zum 200-jährigen Geburtstag des Oktoberfests, will die Stadt noch einmal beide Augen zudrücken und das Rauchen im Bierzelt erlauben.

Der Grund: Die Wiesn-Wirte müssen Umbauten an ihren Zelten planen, genehmigen lassen und errichten, um der Raucher-Massen, die zwischendurch das Zelt verlassen wollen, Herr zu werden. Bis September ist das nicht zu schaffen. BGH-Pressesprecher John könnte sich vorstellen, dass auch Orte mit ähnlich großen Festen aus denselben Gründen Ausnahmen zulassen.

Die meisten anderen Gastronomen müssen schneller handeln. John sagt, viele hätten wohl damit gerechnet, dass es bei der bestehenden Regelung bleibt. Doch dass das per Volksentscheid beschlossene Gesetz abgeändert wird, ist in nächster Zeit praktisch undenkbar.

Zwar könnte es der Bayerische Landtag theoretisch umgehend ändern, weil es nicht über einem "normalen" Gesetz steht. Aber: "Der höchste Souverän hat entschieden. Eine höhere Entscheidungsinstanz als das Volk gibt es nicht", sagt auch Bayerns Gesundheitsminister Markus Söder. Von Yvonne Salvamoser

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