19-Jähriger terrorisiert zwei Ex-Freundinnen
Ein Ostallgäuer hat seine Exfreundinnen gestalkt, eine von ihnen erhielt über 1000 Text- und Sprachnachrichten. Darunter Todesdrohungen. Jetzt ist der junge Mann verurteilt worden.
Ein 19-jähriger Ostallgäuer drangsaliert seit etwa drei Jahren seine Ex-Freundin (18). Dafür wurde er jetzt vom Kaufbeurer Jugendschöffengericht zu einer Jugend-Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Obwohl er bereits unter offener Bewährung stand, hatte er im Sommer 2016 gefälschte Facebook-Profile des Opfers angefertigt und darauf Nacktfotos eingestellt, die ihm das junge Mädchen während der Beziehung zugesandt hatte. Eine andere Ex-Freundin terrorisierte er im vergangenen Herbst per Handy und mit persönlichen Nachstellungen.
Die 19-Jährige erhielt nach eigenen Schätzungen „um die 1000“ Text- und Sprachnachrichten, die teilweise auch Todesdrohungen und Beleidigungen enthielten. Im November lauerte der Angeklagte ihr vor ihrer Arbeitsstelle auf und versuchte, sie zu einer Aussprache zu nötigen – unter anderem, indem er sich einen Plastikdolch an den Hals hielt. Bei anderer Gelegenheit verfolgte er die verängstigte junge Frau, die zur Polizei fahren wollte, mit seinem Auto. Kurz vor der Wache setzte er zum Überholen an und touchierte beim Ausbremsversuch das Fahrzeug der Geschädigten. Danach fuhr er weiter, ohne sich um den Sachschaden in Höhe von 1500 Euro zu kümmern.
19-Jähriger attackiert Polizisten bei Festnahme
Als der mit der Bewährungsüberwachung betraute Richter von den Vorfällen erfuhr, war für ihn das Maß voll: Er widerrief die Bewährung. Als dann zwei Polizeibeamte den jungen Mann in der elterlichen Wohnung festnehmen wollten, wurden sie von ihm mit Pfefferspray attackiert. Seit Kurzem verbüßt er nun die achtmonatige Jugendstrafe aus dem früheren Verfahren. Diese Strafe wurde jetzt ins aktuelle Urteil mit einbezogen. Hier lautete der Schuldspruch im Einzelnen auf Beleidigung und Bedrohung, versuchte Nötigung, fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung und Unfallflucht sowie auf Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Die Entscheidung enthält auch eine einjährige Führerscheinsperre und ist rechtskräftig.
Der Angeklagte war vor Gericht weitestgehend geständig, konnte sein Verhalten allerdings nicht so recht erklären. Aus seinen eigenen Angaben und einem psychiatrischen Gutachten aus einem früheren Verfahren ging hervor, dass er anscheinend während seiner gesamten Schulzeit gemobbt wurde und Probleme mit der Impulskontrolle hat. Insbesondere kann er offenbar nicht mit einer Zurückweisung durch junge Frauen umgehen. Dies bekam vor allem eine heute 18-Jährige zu spüren, die vor etwa drei Jahren eine Beziehung zum Angeklagten beendet hatte. Schon damals drohte er ihr mit der Verbreitung von Nacktfotos, wenn sie nicht Sex mit ihm habe. Als sie sich weigerte, versandte er zwei Bilder an zwei Jugendliche und forderte diese offenbar auch noch zur Weiterverbreitung auf.
Schwester schildert Auswirkungen von Stalking
Obwohl er deshalb Anfang 2015 zu einem dreiwöchigen Arrest und einem Kontaktverbot verurteilt worden war, wollte er ein dreiviertel Jahr später mit Drohungen per SMS eine Aussprache erzwingen. Sogar im Strafprozess wegen dieser Tat, der im Januar 2016 stattfand, unternahm er noch einen Anlauf. Um der Geschädigten ein weiteres Zusammentreffen mit dem Angeklagten zu ersparen, hatte das Gericht sie im aktuellen Verfahren nicht als Zeugin geladen. Statt ihrer schilderte ihre Schwester die seelischen Belastungen durch das jahrelange Stalking. Auch das zweite Opfer leidet bis heute unter den Folgen der Nachstellungen. Die 19-Jährige erklärte, sie traue sich nicht mehr alleine aus dem Haus und sei „eigentlich nur noch ein Nervenbündel“.
Staatsanwalt und Gericht sahen beim Angeklagten die Gefahr weiterer Taten und hielten zweieinhalb Jahre Jugendhaft für „zwingend erforderlich“. Der Vorsitzende sagte zu dem jungen Mann wörtlich: „Wenn das nicht endet, dann ist die Gefahr groß, dass Sie über kurz oder lang in der geschlossenen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus landen.“ Eine solche Maßnahme sei unbefristet und eine Freilassung erst nach erfolgreicher Therapie möglich.
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