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Prozess
11.08.2017

Angriff mit Rasierklinge

Im November hatte ein Häftling mehrere Justizbeamte verletzt – jetzt wurde er verurteilt

Bei einer brutalen Attacke mit einer Rasierklinge hat ein Häftling im vergangenen November mehrere Justizbeamte im Memminger Gefängnis schwer verletzt. Nun gibt es ein Urteil gegen den jungen Mann: Das Landgericht Memmingen hat die Unterbringung in einer psychiatrischen Klink angeordnet. Zwei Gutachter hatten dem Polen eine paranoide Schizophrenie attestiert. Demnach ist er nicht in der Lage, das Unrecht seiner Taten einzusehen. Zudem gehe von ihm eine Gefahr für die Allgemeinheit aus.

Die Situation eskalierte damals bei der Essensausgabe. Der Untersuchungshäftling schüttete einem Beamten unvermittelt heißes Wasser ins Gesicht und verletzte ihn dadurch. Daraufhin drängten andere Bedienstete den Häftling an eine Wand und entdeckten eine Rasierklinge in seiner Hand. Damit griff der junge Mann einen Beamten an und fügte ihm massive Schnittverletzungen im Gesicht und am Hals zu. Drei Bedienstete wurden bei der Auseinandersetzung so schwer verletzt, dass sie im Krankenhaus behandelt werden mussten. Leichtere Verletzungen erlitten ein weiterer Vollzugsbeamter und ein Häftling, der die Beamten bei der Auseinandersetzung unterstützte.

Im Prozess vor dem Memminger Landgericht warf die Staatsanwaltschaft dem jungen Mann versuchten Totschlag, gefährliche Körperverletzung und Nötigung vor. Die Anklagebehörde hatte beantragt, den 22-Jährigen in einer Psychiatrie unterzubringen.

Mit dem Gesetz war er schon früher in Konflikt gekommen. So hatte er Ladendiebstähle begangen und auch vorher schon versucht, Polizisten anzugreifen. (mun)

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