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Prozess Ursula Herrmann
07.07.2009

Hängebauch belastet Angeklagten

Ursula-Herrmann-Prozess

Nach einer längeren Durststrecke hat die Anklage gestern im Ursula-Herrmann-Prozess gepunktet. Von Holger Sabinsky

Augsburg. Nach einer längeren Durststrecke hat die Anklage gestern im Ursula-Herrmann-Prozess gepunktet. Zwei Gegenstände wertet Oberstaatsanwältin Brigitta Baur als wichtige Indizien gegen den Hauptangeklagten Werner M. (59): einen Ledergürtel und ein Fernglas.

Der Gürtel war am Lüftungsrohr von Ursulas Todeskiste gefunden worden. Er hat eine Bundweite von 105 Zentimetern. Das deutet darauf hin, dass sein Träger ein recht korpulenter Mann war. Ein Vertreter, der damals mit solchen Ledergürteln aus Uruguay gehandelt hatte, sagte als Zeuge, es handele sich eindeutig um seine Ware.

Und weiter führte der Gürtel-Fachmann aus: Anhand der speziellen Verformung des Gürtels könne er erkennen, dass dessen Träger einen kräftigen Hängebauch gehabt haben muss. Diese Beschreibung trifft durchaus auf den Angeklagten Werner M. zu. Bei ihm wurde damals schon der Hüftumfang gemessen: 100 Zentimeter. Der frühere Handelsvertreter versuchte sich sogar an einer Art Psychogramm des Gürtelträgers: Anhand von Abschürfungen wollte er erkennen, dass ein kräftiger Mann mit dem Gürtel nicht zimperlich umgegangen sei: "Man kann einen Gürtel auch sanft schließen. Dieser hier wurde hart angegangen."

Auf Nachhaken des Verteidigers Walter Rubach räumte der Vertreter jedoch ein, dass der Gürtel beileibe kein Einzelstück war: In guten Jahren habe er in Süddeutschland 3000 bis 4000 Stück davon verkauft.

Auch ein Fernglas spielt in der Indizienkette der Staatsanwaltschaft eine wichtige Rolle. An der Stelle im Wald, an der Ursula verschleppt worden war, fanden Ermittler ein etwa 24 Zentimeter langes Fernglas der Marke Porst. Der Angeklagte Werner M. hat bis zu seiner Verhaftung vor gut einem Jahr stets bestritten, überhaupt je ein Fernglas besessen zu haben.

Nun sagte aber gestern ein früherer Arbeitskollege, mehrfach bei M. zu Hause ein Fernglas von solcher Bauart gesehen zu haben. Auch Werner M.'s Ehefrau, die Mitangeklagte Gabriele F.-M. (63), hat bei der Polizei nach früherem Leugnen eingeräumt, dass sie und ihr Mann zum Zeitpunkt von Ursulas Entführung ein solches Fernglas besessen hätten. Der Ex-Arbeitskollege berichtete außerdem von einem Abend mit Werner M., an dem dieser einen Überfall auf einen Geldboten als Möglichkeit zum Geldverdienen ins Gespräch gebracht habe. "Der hat das im Kopf drin gehabt", so der ehemalige Bekannte.

Ein damaliger Ermittler schilderte gestern die akribischen Nachforschungen zu den Gegenständen aus Ursulas Todeskiste. Man habe zwar in einigen Fällen die Herkunft klären können. Da es sich aber überwiegend um Massenware gehandelt habe, konnten keine Käufer ausfindig gemacht werden. "So haben wir uns halt zu Tode ermittelt", sagte der frühere Kripobeamte aus der Sonderkommission "Herrmann".

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