Bekifft am Steuer: Gericht verhandelt über Führerscheinentzug
Knapp 20 war der Autofahrer alt, als er sich nach dem Kiffen noch ins Auto setzte. Seit mehr als zwei Jahren kämpft er nun vor Gericht um seinen Führerschein.
Ein einziges Mal bekifft am Steuer - und schon ist der Führerschein weg. Ob dies rechtens ist, darüber hat am Montag der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verhandelt. Der Kläger, damals knapp 20 Jahre alt, hatte sich im April 2014 nach dem Konsum von Cannabis ins Auto gesetzt und war erwischt worden.
Die Polizei verdonnerte den jungen Autofahrer zu einem Fahrverbot von einem Monat und zu einer Geldbuße. Im Dezember 2014 entzog im das Landratsamt Starnberg dann zusätzlich die Fahrerlaubnis. Der Mann sei grundsätzlich ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Dagegen klagte der Mann. Das Verwaltungsgericht München wies seine Klage ab. Nun soll der Verwaltungsgerichtshof entscheiden.
Der 11. Senat des VGH befasste sich am Montag insbesondere damit, ob das Vorgehen des Landratsamtes unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit angemessen war. Es geht um die Frage, ob eine einmalige Teilnahme am Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss es tatsächlich schon rechtfertigt, den Betreffenden als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen. Und ihm deshalb sogar ohne medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) den Führerschein wegzunehmen. Das Urteil will der VGH voraussichtlich am Mittwoch bekannt geben. dpa/lby
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