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18.08.2006

Serienstraftäter "Mehmet" endgültig ausgewiesen

Mulis A. darf nie mehr nach Deutschland kommen. Die Ausweisung des früheren Münchner Serienstraftäters "Mehmet" ist nach Angaben des bayerischen Innenministeriums endgültig. Eine durch die Stadt München ausgesprochene Ausweisungsverfügung sei jetzt rechtlich unanfechtbar, teilte das Ministerium am Freitag mit. Sollte der 22-Jährige erneut versuchen, in die Bundesrepublik einzureisen, müsse er mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen. "Mehmet" war zu Beginn des Jahres in die Türkei geflohen, um einer Haftstrafe zu entgehen.

"Die Zukunft Mehmets liegt nicht mehr in Deutschland", hieß es zunächst aus dem Innenministerium. Die Stadt München bestätigte daraufhin, bereits im Juni einen Ausweisungsbescheid an "Mehmets" Aufenthaltsort in die Türkei geschickt zu haben. Der junge Mann war dort in einem kleinen Dorf an der Grenze zu Griechenland bei seinem Onkel untergetaucht. Da "Mehmet" aber innerhalb eines Monats keine Rechtsmittel gegen den Bescheid eingelegt habe, sei dieser nun endgültig rechtskräftig.

Anfang Juni 2005 war "Mehmet" - wie der in München geborene und ausgewachsene junge Mann mit türkischer Staatsbürgerschaft aus Datenschutzgründen genannt wird - vom Jugendgericht München zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden. Das Gericht befand ihn für schuldig, seine Eltern mit Gewalttätigkeiten und Todesdrohungen gequält zu haben. Als ihm klar wurde, dass die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden würde, setzte sich der Verurteilte in die Türkei ab.

"Mehmet" hatte bereits vor seinem 14. Lebensjahr mehr als 60 Straftaten begangen. Als damals noch Strafunmündiger konnte er dafür aber nicht belangt werden. Sein Fall hatte international Aufsehen erregt, weil er 1998 nach der ersten Verurteilung zu einer Haftstrafe als 14-Jähriger in die Türkei abgeschoben worden war. 2002 erklärte das Bundesverwaltungsgericht die Abschiebung aber für rechtswidrig - weil der Jugendliche nicht von seinen in München lebenden Eltern fortgerissen werden durfte. "Mehmet" kehrte nach Deutschland zurück, seine Haftstrafe wurde damals zur Bewährung ausgesetzt.

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