Staatsanwalt wirft "Todespfleger" 13 Morde vor
Kempten (afp) - Im spektakulärsten Prozess um Patiententötungen in der deutschen Nachkriegsgeschichte sieht die Staatsanwaltschaft den Angeklagten als Mörder überführt. Stephan L. habe 13 der 28 von ihm getöteten Patienten heimtückisch umgebracht, sagte Staatsanwalt Peter Koch in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Kempten.
In vierzehn weiteren Fällen könne dem 28-Jährigen das von ihm behauptete Mitleid als Motiv geglaubt werden, hier solle das Gericht auf Totschlag entscheiden. Bei einem weiteren Fall handle es sich um Tötung auf Verlangen. Einen ursprünglich angeklagten Fall ließ Koch fallen. Er forderte eine lebenslange Freiheitsstrafe sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.
"Wer den Blick direkt auf den Kern dieses Falles richtet, dem stockt der Atem", sagte Koch. Angesichts der Schicksale der Patienten des 28-Jährigen könne jeder leicht die Fassung verlieren. Nach Ende der Beweisaufnahme in dem seit über sieben Monaten laufenden Prozess sieht der Staatsanwalt die Anklage im Wesentlichen als erwiesen an. Demnach begann L. kurz nach seiner Anstellung im Krankenhaus von Sonthofen mit der Tötung von Patienten. Zwischen Anfang 2003 und Mitte 2004 spritzte er seine Opfer mit einem Medikamenten-Mix zu Tode. "Ich muss die Fälle hier wie am Fließband abhandeln, weil der Angeklagte auch wie am Fließband getötet hat", sagte Koch.
Bei seinem Plädoyer stützte sich der Staatsanwalt auf vom Angeklagten vor der Polizei abgelegte Geständnissen, den Nachweis der Medikamente bei den für die Beweisaufnahme exhumierten Opfern sowie Zeugenaussagen. Koch wies die Auffassung von L. und dessen Verteidigern zurück, die mittlerweile widerrufenen Geständnisse dürften nicht verwertet werden. Die Behauptung des Angeklagten, durch eine Täuschung von Polizei und Staatsanwaltschaft zu seinen Aussagen bewegt worden zu sein, sei falsch. L. hatte angegeben, gestanden zu haben, weil die Polizei ihm dafür einen Verzicht auf die Exhumierungen angekündigt habe.
Koch nannte für die Einordnung der Taten als Mord oder Totschlag die Bewertung des Mitleids als Motiv entscheidend. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs könne Mitleid akzeptiert werden, wenn objektiv die Gründe nachvollziehbar seien, etwa bei einem Sterbenskranken. Mitleid könne aber nicht als strafmilderndes Motiv akzeptiert werden, wenn für die Patienten der Tod nicht unmittelbar bevorstehe. Im Fall von L. würde die Einstufung nach der Bewertung des Staatsanwalts für das Strafmaß aber keine Rolle spielen: Wegen der hohen Zahl der Opfer müsse das Gericht auch bei den Totschlagsfällen auf lebenslang und eine besondere Schwere der Schuld entscheiden. Bei vierzehn Fällen von Totschlag sei die im Gesetz vorgesehene Höchststrafe von fünfzehn Jahren für alle Taten "vollkommen unangemessen", sagte Koch, weshalb hier zur Möglichkeit des Ausnahmestrafrahmens gegriffen werden müsse.
Die Altersspanne der Toten liegt zwischen 40 und 95 Jahren, etwa 80 Prozent waren älter als 75 Jahre. L. hatte seinen Opfern einen Medikamenten-Mix gespritzt, der binnen weniger Minuten zum Tod führte. Der Medikamentendiebstahl blieb in dem Sonthofener Krankenhaus lange unbemerkt. Koch sieht L. auch des Diebstahls von medizinischem Gerät und Computern sowie der gefährlichen Körperverletzung und des versuchten Totschlags überführt. Die von ihm dafür geforderten Strafen flossen allerdings in die geforderte lebenslange Haftstrafe mit ein.
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