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Regensburg
06.05.2019

Staatsanwaltschaft fordert viereinhalb Jahre Haft für Wolbergs

Joachim Wolbergs verlässt die SPD.
Foto: Armin Weigel, dpa (Archiv)

Im Regensburger Korruptionsprozess sind die Plädoyers gehalten. Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft soll der suspendierte Oberbürgermeister ins Gefängnis.

Im Korruptionsprozess gegen den suspendierten Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs hat die Staatsanwaltschaft vier Jahre und sechs Monate Haft für den Angeklagten gefordert. Staatsanwältin Ingrid Wein legte ihm am Montag vor dem Landgericht Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Verstoß gegen das Parteiengesetz zur Last. 

Auch für den angeklagten Bauunternehmer Volker Tretzel forderte sie eine viereinhalbjährige Freiheitsstrafe. Den 76-Jährigen bezeichnete sie als Wolbergs' "persönlichen Mäzen" und warf ihm Bestechung, Vorteilsgewährung sowie Verstoß gegen das Parteiengesetz vor. Zwischen den Angeklagten habe eine "korruptive Dauerbeziehung" bestanden.

Nach ihren mehrstündigen Vorträgen kamen die Staatsanwältinnen Christine Ernstberger und Ingrid Wein zu dem Schluss, Wolbergs habe mit hoher krimineller Energie gehandelt und die Straftaten seien in einem langen Zeitraum und in einem komplexen, korruptiven System geschehen. Im Zentrum des Verfahrens steht die Frage, ob bei der Vergabe eines Bauprojektes der Stadt an Tretzel dessen Spenden an die SPD im Kommunalwahlkampf 2014 sowie an den Sportverein Jahn Regensburg eine Rolle gespielt haben. Wolbergs hat die Vorwürfe gegen ihn stets zurückgewiesen.

Die Staatsanwaltschaft sieht eine gegenseitige Abhängigkeit bei Wolbergs und Tretzel jedoch als erwiesen an. Tretzel soll "spiritus rector dieses korruptiven Systems" gewesen sein. Während Wolbergs auf Spenden für den Wahlkampf und den Unterhalt seines SPD-Büros angewiesen gewesen sei, habe sich der Bauunternehmer das Wohlwollen des OBs bei der Vergabe von Bauprojekten sichern wollen. Staatsanwältin Ernstberger las Mails vor, die diese Abhängigkeit belegen sollten. 

Bei der Vergabe des Bauprojektes Nibelungenkaserne habe Wolbergs dafür gesorgt, "dass alles läuft". Tretzels Firma habe ihm einen Teil der benötigten Spenden gezahlt und den Rest in Aussicht gestellt - obwohl die Firma finanziell in der Lage gewesen wäre, den gesamten Betrag sofort zu zahlen. Auf diese Weise habe Tretzel bewusst eine Abhängigkeit schaffen wollen. "Und Wolbergs begibt sich sehenden Auges in diese Abhängigkeit."

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Wolbergs Aussagen hielten die Staatsanwältinnen für nicht glaubwürdig

Die Spenden, es geht um mehr als 450.000 Euro, sollen laut Staatsanwaltschaft über ein Strohmann-System - bestehend unter anderem aus Mitarbeitern Tretzels - in Beträgen unter 10.000 Euro gezahlt worden sein, um ihre Herkunft zu verschleiern. Diese Beträge müssen nach dem Parteiengesetz nicht veröffentlicht werden. Zudem ist die Anklagebehörde überzeugt, dass Wolbergs Vergünstigungen bei Renovierungsarbeiten in einem Ferienhaus und einer Wohnung erhielt. Wolbergs Aussagen, von den Vergünstigungen nichts gewusst zu haben, hielten die Staatsanwältinnen für nicht glaubwürdig.

Strafmildernde Gründe für die Angeklagten Wolbergs und Tretzel sah Wein nicht. Es gehe um sehr hohe Spendensummen und einen langen Tatzeitraum. Den beiden fehle jegliches Unrechtsbewusstsein. Tretzel habe zudem Mitarbeiter in sein "korruptives System" einbezogen. Für die Männer spreche, dass sie nicht vorbestraft seien. Bei Wolbergs seien die Auswirkungen der Suspendierung und der Untersuchungshaft zu berücksichtigen.

Der frühere Tretzel-Mitarbeiter Franz W. soll nach dem Willen der Ankläger für drei Jahre in Haft. Für den früheren SPD-Fraktionsvorsitzenden im Stadtrat, Norbert Hartl, forderten sie wegen Beihilfe zur Vorteilsgewährung sechs Monate Haft auf Bewährung sowie eine Geldstrafe. Der Prozess soll am 20. Mai mit den Plädoyers der Verteidiger Wolbergs' fortgesetzt werden. (dpa/lby)

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