Stiefmutter bestialisch getötet
Misshandelt, missbraucht und ermordet: Ein 51-Jähriger steht nun wegen bestialischer Tötung seiner Stiefmutter vor Gericht.
Würzburg/Volkach (dpa/lby) - Im Prozess um die bestialische Tötung seiner Stiefmutter hat die Staatsanwaltschaft am Montag für den 51 Jahre alten Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert.
Wegen der Grausamkeit der Tat liegt nach Ansicht von Oberstaatsanwalt Erik Ohlenschlager eine besondere Schwere der Schuld vor. Sollte diese Einschätzung vom Landgericht Würzburg geteilt werden, könnte der Verurteilte auch nach 15 Jahren Haft nicht mit seiner Entlassung rechnen.
Der Maschinenbaumeister soll die Rentnerin im April 2006 in Volkach (Landkreis Kitzingen) in den Keller des gemeinsamen Hauses gelockt und die 74-Jährige dort grausam getötet haben. Zuvor hatte er sie nach Erkenntnissen der Ermittler mit Peitschen, Stöcken und Messern misshandelt und sexuell missbraucht. In einem Teilgeständnis hatte der Angeklagte jegliche Tötungsabsicht bestritten. Er habe vielmehr aus lauter Wut über ihre Beleidigungen und Erniedrigungen wild auf die Rentnerin eingeschlagen.
Oberstaatsanwalt Ohlenschlager machte deutlich, dass er in seiner Karriere bisher mit nichts Vergleichbarem konfrontiert war: "Das ist ein Verbrechen, das in seiner Grausamkeit und Erbarmungslosigkeit jedes andere in den Schatten stellt", betonte er in seinem Plädoyer.
In der bis zuletzt umstrittenen Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten sprach sich der Staatsanwalt für eine differenzierte Betrachtungsweise aus. Nach seiner Einschätzung deutet alles daraufhin, dass die Schuldfähigkeit des Angeklagten wegen seiner Wut auf seine Stiefmutter zunächst in Frage gestellt war. Als er sich aber entschlossen habe, die Rentnerin umzubringen, sei er wieder so klarsichtig gewesen, dass man ihm bei diesem Teil des Verbrechens Schuldfähigkeit unterstellen müsse.
Der Prozess soll am kommenden Montag mit dem Plädoyer der Verteidigung fortgesetzt werden.
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