U-Bahn-Türen gehen nicht von selbst auf
Die Münchner Staatsanwaltschaft hat im Fall des zu Tode gekommenen U-Bahn-Fahrers die Ermittlungen aufgenommen. Die Polizei befragt Zeugen.
Die Münchner Staatsanwaltschaft hat im Fall des zu Tode gekommenen U-Bahn-Fahrers die Ermittlungen aufgenommen. Der 28-Jährige war in der Nacht von Freitag auf Samstag aus der offenen Tür einer fahrenden U-Bahn gefallen und dabei getötet worden. Nun prüft die Staatsanwaltschaft, ob ein Fremdverschulden in Frage kommt. Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch sagte, man müsse eine fahrlässige Tötung ausschließen.
Sicherungssysteme an U-Bahn-Türen
Denn dass an der Tür hantiert wurde, steht für Bettina Hess, Pressesprecherin der Stadtwerke München, außer Frage: „Nach allen bisher vorliegenden Erkenntnissen hat sich die Tür nicht von selbst geöffnet, das verhindern die Sicherungssysteme.“ Durch Luftdruck fahren die Türen auf die Schließzylinder. Zudem gibt es eine weitere, mechanische Schließvorrichtung. Erst wenn alle Türen verriegelt sind, sei es dem Fahrer technisch möglich, den Zug in Bewegung zu setzen, so Hess gegenüber unserer Zeitung. Auch versehentlich kann eine Tür nicht aufgehen. Allerdings ließen sich mit „gezielter Manipulationsabsicht“ und „grober Gewalt“ die Türen zumindest ansatzweise aufdrücken, wenn ein „entsprechend kräftiger Fahrgast“ ans Werk gehe.
Bilder vom Unglück gibt es nicht, da sich die Videoüberwachung im Zug im Ausbau befindet. Zwar seien die Kameras im Wagen bereits installiert und funktionsfähig gewesen, so Hess, die Festplatte jedoch sei defekt gewesen. Darum: „Die Polizei befragt momentan Zeugen aus der Clique des Toten sowie weitere Fahrgäste.“ (ajs, dpa)
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