Unterarm amputiert: Arzt freigesprochen
Monate nach einer Fingerverletzung musste einer Frau der Unterarm amputiert werden. Der Arzt wurde frei gesprochen.
Augsburg (ddp-bay). Das Amtsgericht Augsburg hat am Dienstag einen inzwischen pensionierten 68-jährigen Chirurgen vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen. In dem Fall ging es um eine 66-jährige Frau, die nach einer eher harmlosen Verletzung zu spät operiert wurde und deshalb ihren Unterarm verlor.
Die Augsburgerin hatte sich bereits vor fünf Jahren eine Tannennadel in den Mittelfinger gestochen, als sie einen Christbaum abschmückte. Obwohl sie die Nadel selbst wieder herausziehen konnte, entzündete sich die Wunde. Eine Notoperation wurde durchgeführt, eine erforderliche Folgeoperation allerdings versäumt.
Das Gericht befand den Angeklagten, der am Augsburger Klinikum praktizierte, aber für unschuldig. Ein Sachverständiger war zu dem Schluss gekommen, dass die folgenschweren Fehler bereits gemacht worden waren, bevor der beschuldigte Mediziner in die Behandlung einbezogen wurde.
Gegen den verantwortlichen Arzt war das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt worden. Im Zivilverfahren hatte die Frau 130 000 Euro Entschädigung bekommen. Die Staatsanwaltschaft war erst durch den Zivilprozess auf den Behandlungsfehler aufmerksam geworden.
Richter Walter Hell machte in der Verhandlung am Dienstag deutlich, dass die Patientin zu Recht einen Schadensersatz bekommen habe. Schließlich sei es tatsächlich ein Behandlungsfehler gewesen, der zur Amputation des Unterarmes geführt habe. Schuld daran sei allerdings nicht der angeklagte Chirurg gewesen. Auch der Staatsanwalt hatte nach der Beweisaufnahme auf Freispruch plädiert.
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