Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Unterarm amputiert: Arzt freigesprochen

22.01.2008

Unterarm amputiert: Arzt freigesprochen

Monate nach einer Fingerverletzung musste einer Frau der Unterarm amputiert werden. Der Arzt wurde frei gesprochen.

Augsburg (ddp-bay). Das Amtsgericht Augsburg hat am Dienstag einen inzwischen pensionierten 68-jährigen Chirurgen vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen. In dem Fall ging es um eine 66-jährige Frau, die nach einer eher harmlosen Verletzung zu spät operiert wurde und deshalb ihren Unterarm verlor.

Die Augsburgerin hatte sich bereits vor fünf Jahren eine Tannennadel in den Mittelfinger gestochen, als sie einen Christbaum abschmückte. Obwohl sie die Nadel selbst wieder herausziehen konnte, entzündete sich die Wunde. Eine Notoperation wurde durchgeführt, eine erforderliche Folgeoperation allerdings versäumt.

Das Gericht befand den Angeklagten, der am Augsburger Klinikum praktizierte, aber für unschuldig. Ein Sachverständiger war zu dem Schluss gekommen, dass die folgenschweren Fehler bereits gemacht worden waren, bevor der beschuldigte Mediziner in die Behandlung einbezogen wurde.

Gegen den verantwortlichen Arzt war das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt worden. Im Zivilverfahren hatte die Frau 130 000 Euro Entschädigung bekommen. Die Staatsanwaltschaft war erst durch den Zivilprozess auf den Behandlungsfehler aufmerksam geworden.

Richter Walter Hell machte in der Verhandlung am Dienstag deutlich, dass die Patientin zu Recht einen Schadensersatz bekommen habe. Schließlich sei es tatsächlich ein Behandlungsfehler gewesen, der zur Amputation des Unterarmes geführt habe. Schuld daran sei allerdings nicht der angeklagte Chirurg gewesen. Auch der Staatsanwalt hatte nach der Beweisaufnahme auf Freispruch plädiert.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.