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Kempten
12.02.2015

Verfolgungsfahrt: „Er ist gerast wie ein Rallyefahrer“

Die Polizei berichtet über eine gefährliche Verfolgungsfahrt nach einer Verkehrskontrolle.
Foto: Anika Taiber 

Nach einer Verkehrskontrolle hat sich die Polizei eine Verfolgungsjagd geliefert. Für solche Fälle gelten strenge Regeln

Polizeihauptmeister Jörg Göttle von der Buchloer Polizei kann sich noch gut an die Samstagnacht Ende Januar erinnern: Damals wollte er bei Dösingen (nördliches Ostallgäu) einen jungen Mann kontrollieren, der mit einem alten, verbeulten Ford Sierra unterwegs war. Plötzlich raste der Wagen davon.

Göttle trat aufs Gaspedal und fuhr mit seinem Kollegen hinterher. Der Flüchtende bog mit hohem Tempo in einen schneebedeckten Feldweg ein. „Er ist gerast wie ein Rallyefahrer“, sagt Göttle. Der Sierra brach mehrfach aus, schanzte über eine Anhöhe und kam nach einigen Metern erst wieder auf dem Boden auf. Dann wurde es Göttle zu heikel. Er brach die Verfolgung ab. Denn die Beamten müssen in solchen Situationen bestimmte Regeln beachten, sagt Polizeisprecher Christian Owsinski. Sie dürfen weder sich, Kollegen, Unbeteiligte noch ohne Not den Verfolgten gefährden. „In der Region kommen immer wieder Verfolgungsfahrten vor“, sagt Owsinski. Zahlen gebe es allerdings nicht.

Schüsse auf die Reifen, um Fahrzeug zu stoppen?

Für Diskussionen hatte jüngst erst der Fall eines 19-Jährigen gesorgt, der in Weingarten einen Porsche gestohlen hatte, von der Polizei verfolgt wurde und dann auf der Flucht bei einem Unfall starb (wir berichteten). Der gestohlene Wagen hatte sich in das Heck eines Sattelzuges gebohrt. Nutzer des Netzwerks Facebook spekulierten dann, dass die Beamten schuld an dem Tod des jungen Mannes gewesen seien. Sie hätten den Porsche doch mit Schüssen auf die Reifen stoppen können. „So einfach ist das nicht“, sagt Owsinski zu dem Vorwurf.

Um auf einen Flüchtenden schießen zu dürfen, müssen besondere Gründe vorliegen. Etwa, wenn er ein Verbrechen begangen hat, bei dem womöglich sogar Schusswaffen im Spiel waren. Hat er beispielsweise einen unbeteiligten Beifahrer, dürfen die Polizisten diesen nicht gefährden. Ebenso wie andere Menschen, die sich zufällig in der Nähe aufhalten.

Die Polizei darf bei einer Flucht die Verfolgung aufnehmen

Folgendes Reglement liegt vor, wenn ein Fahrer bei einer Kontrolle plötzlich davonrast: Ein Polizeiwagen nimmt die Verfolgung auf. Die Einsatzzentrale wird verständigt. Die schickt – sofern dies möglich ist – weitere Streifenwagen los. „Man versucht, den Flüchtenden einzukesseln“, sagt Owsinki. Mit den Polizeiautos werden dann Straßensperren errichtet. Manchmal kommen sogenannte „Stop Sticks“ zum Einsatz, die auf die Straße gelegt werden.

Das sind Stäbe mit einem Schaumstoffmantel. Fährt das Fluchtauto darüber, bohren sich Kohlestifte in die Reifen. Diese platzen dann nicht, sondern die Luft entweicht langsam. „Solche Sticks sind aber selten im Einsatz“, sagt Owsinki. Wenn es die Verkehrsbedingungen erlauben, dürfen die Verfolger dem Flüchtenden notfalls auch mit hohem Tempo hinterherfahren – selbst wenn für diesen Bereich eine Geschwindigkeitsbegrenzung vorliegt.

Der Fahrer des Polizeiautos darf aber weder Unbeteiligte, Kollegen oder sich selbst einem Risiko aussetzen. Passiert etwas, macht er sich sogar schuldig. Notfalls muss die Fahrt abgebrochen werden. So wie bei Polizeihauptmeister Göttle. Er wusste, dass er sich und seinen Kollegen sonst in eine bedrohliche Situation gebracht hätte.

Der Flüchtende wurde übrigens nach dem Bericht in unserer Zeitung ermittelt. Er hatte seine vier Mitfahrer erheblich gefährdet. Warum treten manche Fahrer unvermittelt aufs Gas und rasen davon? „Manchmal haben die Betreffenden getrunken oder sie meinen zumindest, zuviel getrunken zu haben“, sagt Owsinski. In anderen Fällen handelt es sich um Straftäter, die Angst haben, bei einer Kontrolle erwischt zu werden. Zum Glück kämen Verfolgungsfahrten aber nicht jeden Tag vor.

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