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Verordnung
15.07.2010

Visitenkarten als Werbung am Auto verboten

Visitenkarte unter dem Scheibenwischer. Bild: dpa

Die Visitenkarten von Autohändlern unter den Scheibenwischern sind vielen Menschen bekannt. Doch diese Art der Autowerbung ist verboten. Von Sebastian Hrabak

Die Visitenkarten von Autohändlern sind ein Bild, das sich in die Köpfe der Menschen eingeprägt hat. Meistens klemmen sie unter den Scheibenwischern oder im Gummi der Seitenscheibe mit der Aufschrift "Wollen Sie Ihr Auto verkaufen? Dann rufen Sie an. Wir zahlen bar."

In der Regel werfen die Autobesitzer diese Karten auf den Boden oder in den Abfall. Dass dieses Anbringen von Werbung auf einer öffentlichen Straße oder einem Parkplatz gemäß der bayerischer Straßen- und Wegeverordnung rechtswidrig ist, wissen wohl die wenigsten. "Es handelt sich hierbei um eine unerlaubte Sondernutzung, die mit Geldstrafen geahndet werden kann", erklärt Alois Mayer, stellvertretender Abteilungsleiter Straßenverkehr vom Tiefbauamt der Stadt Augsburg.

Entdecken also Polizei oder Ordnungsamt diese Kärtchen unter dem Scheibenwischer oder an der Autotür, dann wird gegen die betreffenden Personen ein Verfahren eingeleitet. "Wenn wir einen solchen Hinweis bekommen, dann gehen wir diesem Fall selbstverständlich nach", sagt Mayer. Doch manchmal lasse sich der Täter nicht ermitteln, da auf diesen Visitenkarten oftmals nur die Handynummer angegeben sei.

Wird der Autohändler von den Behörden jedoch ausfindig gemacht, dann droht ihm ein Bußgeld. "Sollte es das erste Vergehen dieser Art sein, verlangen wir 35 Euro. Fällt er öfters in dieser Hinsicht auf, steigt das Busgeld weiter auf 90 Euro", so Mayer.

Noch problematischer gestaltet es sich bei Flyern von Discotheken oder anderer Werbung. "Das Anbringen solcher Werbeflyer ist ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit. Doch hier muss man den Verursacher sozusagen auf frischer Tat ertappen", erklärt der stellvertretende Abteilungsleiter weiter. Passiere das nicht, sei die Strafverfolgung sehr schwierig. "Denn dann kann sich der Beschuldigte nur allzu leicht aus der Angelegenheit herausreden", sagt Mayer.

Doch in letzter Zeit ist in Augsburg das Problem mit der unerlaubten Werbung weniger geworden, die Beschwerden haben abgenommen. "Das war vor drei bis vier Jahren noch anders", sagt Mayer.

In dieser Hinsicht scheint es den Augsburgern also besser zu gehen als den Münchnern, denn dort scheint die Visitenkartenverteilung das ganze Jahr über Konjunktur zu haben, wie Daniela Schlegel vom Kreisverwaltungsreferat der tz mitteilte. Von Sebastian Hrabak

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