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Volksbegehren in Bayern
28.10.2015

Wird Cannabis bald legal in Bayern? Das sind die Fakten

Ist Cannabis nun ein Rauschmittel oder Medizin? Seit Jahren streiten die Parteien darüber.
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Ist Cannabis nun ein Rauschmittel oder Medizin? Seit Jahren streiten die Parteien darüber.
Foto: Bodo Marks/Archiv (dpa)

Ist der Besitz von Cannabis bald in Bayern legal? Mit einem Volksbegehren soll ein bayerisches Hanfgesetz auf den Weg gebracht werden. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Der Besitz und eine mögliche Legalisierung von Cannabis als Genussmittel sind heute Thema im Landtag. Derzeit befasst sich auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof mit einem Volksbegehren für eine Cannabis-Freigabe im Freistaat. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.

Cannabis in Bayern - wie ist die Lage?

Die Rechtslage ist im Prinzip eindeutig: Kiffen an sich ist in Deutschland zwar nicht verboten. Dem Betäubungsmittelgesetz zufolge ist aber THC, also der Wirkstoff in Cannabis, verboten. Man darf auch die entsprechende Hanfpflanze, die diesen Wirkstoff enthält, nicht anbauen, kaufen, verkaufen, vertreiben oder besitzen. Eine Ausnahme in engen Grenzen gilt dann, wenn der Wirkstoff aus medizinischen Gründen vom Arzt verschrieben wird. Dann gibt es den Wirkstoff in Tablettenform verabreicht.

Was hat es mit dem Volksbegehren für die Cannabis-Freigabe auf sich?

Derzeit befasst sich der Bayerische Verfassungsgerichtshof mit einem Volksbegehren für eine Cannabis-Freigabe im Freistaat. Die Haschisch-Befürworter hatten mehr als 27.000 Unterschriften gesammelt und im Innenministerium eingereicht. Mit dem Volksbegehren soll ein bayerisches Hanfgesetz auf den Weg gebracht und die Freigabe von Cannabis für medizinische Zwecke erreicht werden. Die Staatsregierung soll eine Hanfagentur gründen, die den Verkauf reguliert.

Warum muss der Verfassungsgerichtshof entscheiden?

Rechtlich gibt es ein zentrales Problem: Volksbegehren sind im Freistaat nur zu bayerischen Landesgesetzen möglich. Das Betäubungsmittelgesetz ist aber ein Bundesgesetz, und Bundesrecht bricht Landesrecht. Insofern werden die Juristen prüfen müssen, ob ein bayerisches Hanfgesetz überhaupt möglich wäre.

Wie steht die Staatsregierung zu  einer Cannabis-Legalisierung?

Die CSU warnt vor der Legalisierung von Cannabis als Genussmittel. "Die Folge von Cannabis-Konsum können sowohl psychische als auch körperliche Erkrankungen sein", sagte Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU). Eine Legalisierung sei verantwortungslos.

Wie verbreitet ist der Cannabis-Konsum überhaupt?

Die Zahl junger Cannabiskonsumenten ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. 17,7 Prozent der 18 bis 25-Jährigen haben in den vergangenen zwölf Monaten mindestens einmal Cannabis zu sich genommen, wie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im September berichtete. Im Jahr 2008 seien es noch 11,6 Prozent gewesen. Leiterin Heidrun Thaiss sprach von einer bedenklichen Entwicklung. Auch der Anteil der jungen Erwachsenen, die regelmäßig Cannabis konsumieren, ist der Studie zufolge gestiegen: von 3,1 Prozent auf 4,6 Prozent.

Besonders ist ein Anstieg bei Männern zu beobachten. Jeder vierte Mann zwischen 18 und 25 Jahren (23,9 Prozent) hat mindestens einmal zu Cannabis gegriffen, wie es hieß. 2008 war es noch ungefähr jeder siebte Mann (14,8 Prozent). Bei den Frauen in dieser Altersgruppe gibt es einen Anstieg von 8,3 auf 11,2 Prozent.

Wie viele Menschen bekommen Cannabis legal als Schmerzmittel?

In ganz Deutschland sind es knapp 380 Patienten, die Cannabis legal als Schmerzmittel einsetzen können. Dies geht aus einer Auflistung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vom Frühjahr 2015 hervor. Die wenigsten Cannabis-Patienten sind demnach in den neuen Bundesländern zu finden: In Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt ist es jeweils ein Patient, in Sachsen sind es vier und in Thüringen und Brandenburg jeweils fünf. Nur Bremen hat mit ebenfalls nur einem Cannabis-Patienten eine ähnlich niedrige Quote.

Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Mai 2005 hatten nach Angaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte insgesamt 698 Patientinnen und Patienten eine Ausnahmegenehmigung beantragt, um Cannabis als Schmerzmittel in einer medizinisch betreuten Selbsttherapie einsetzen zu können. 424 Anträge seien akzeptiert worden, 42 der Patienten seien aber inzwischen verstorben, erläutert das Bundesinstitut.

Was wird heute im bayerischen Landtag diskutiert?

Der Besitz und eine mögliche Legalisierung von Cannabis als Genussmittel sind am Mittwoch (13.00 Uhr) Thema im Landtag. Ein Antrag der Grünen fordert, "dass die Grenze für den straffreien Eigengebrauch" von Cannabis auf sechs Gramm analog zu anderen Bundesländern auch in Bayern umgesetzt wird.  AZ, dpa

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