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28.02.2007

Wortweiser: Zweitwohnungssteuer

Seit Sommer 2004 dürfen die Kommunen in Bayern wieder Steuern auf Zweitwohnungen erheben, um ihre prekäre Finanzlage aufzubessern. Besteuert wird der Zweitwohnsitz neben einer Hauptwohnung. Bemessungsgrundlage ist meist die Jahreskaltmiete, der Steuersatz liegt bei zehn Prozent.

Im Jahr 1979 waren die Bagatellsteuern zunächst abgeschafft worden. Auf Klage der beiden Allgäuer Kurorte Bad Hindelang und Oberstdorf entschied der Bayerische Verfassungsgerichtshof 1988 allerdings, dass die Zweitwohnungssteuer davon nicht betroffen sei. Daraufhin verbot der Landtag von 1989 an in einem eigenen Gesetz die Zweitwohnungssteuer ausdrücklich, bis er das Kommunalabgabengesetz 2004 wieder änderte und die Zweitwohnungssteuer doch ermöglichte. Seither erheben rund 140 Städte und Gemeinden im Freistaat eine Zweitwohnungssteuer.

Dazu gehören München, Augsburg, Nürnberg und Lindau sowie sehr viele Orte im Allgäu wie Füssen, Immenstadt, Sonthofen, oder Nesselwang. In der Kritik steht die Steuer, weil in Großstädten eine Zweitwohnung in der Regel ausbildungs- oder berufsbedingt gehalten wird und nicht als Luxus. Oft sind Pendler und Studenten betroffen, die in einigen Kommunen von der Zweitwohnungssteuer befreit sind. 

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