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Bildung
07.04.2024

Cannabis-Legalisierung dürfte Schulen herausfordern

Ein Mann raucht eine selbst gedrehte Cannabis-Zigarette.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa

Seit Anfang des Monats ist der Besitz von Cannabis in Deutschland nicht mehr automatisch verboten. Die Teillegalisierung gilt zwar nur für Erwachsene. Effekte werden aber auch andernorts erwartet.

Die neue Cannabis-Gesetzgebund wird nach Ansicht von Kultusministerium und Lehrerverbänden nach den Ferien auch an den Schulen ein wichtiges Thema werden. "Die Teillegalisierung von Cannabis gilt es jetzt kritisch zu begleiten. Selbstverständlich werden Schülerinnen und Schüler jetzt Fragen stellen, Cannabis vielleicht auch ausprobieren wollen und dabei vielleicht an Grenzen kommen", sagte die Vorsitzende des Bayerischen Lehrerverbandes (BLLV), Simone Fleischmann, auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in München.

Ein Sprecher des Kultusministeriums vermied eine klare Antwort auf die Frage, ob das Ministerium nach der Teillegalisierung mehr Probleme mit Schülern fürchte, die Cannabis konsumierten. "Drogen und Suchtmittel ganz gleich welcher Art haben an unseren Schulen keinen Platz. Die Auseinandersetzung und die Sensibilisierung für die Gefahren einer Suchtabhängigkeit gehören schon seit vielen Jahren zum Bildungs- und Erziehungsauftrag", sagte er. Zudem verwies er darauf, dass sowohl das neue Bundesgesetz als auch die Schulordnung jeglichen Drogenkonsum auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen verbiete.

Für Fleischmann ist das aber weniger eine Frage, die sich zwingend auf dem Schulhof abspielen dürfte. "Wir wissen doch alle, dass das Jugendalter schon immer durch das Austesten von Grenzen gekennzeichnet war und ist", sagte sie. Deshalb habe es schon immer an den Schulen Aufklärung, rechtliche Informationen und vor allem für Lehrkräfte Handlungsempfehlungen, unterstützende Experten und ein Angebot an Präventions- und Interventionsprojekten gebraucht. Das gelte nach der Teillegalisierung von Cannabis umso mehr.

"Wie immer, wenn es gesellschaftliche Veränderungen gibt, die in neue Gesetze münden, muss Schule in der Konsequenz präventiv und interventiv agieren", sagte Fleischmann. Sollte es nun dazu kommen, dass Jugendliche Cannabis weitaus häufiger und intensiver konsumierten, dann beeinträchtige dies selbstverständlich die Konzentrationsfähigkeit. "Alle zusammen müssen wir dann an den Schulen gemeinsam mit den Elternhäusern diese neue Herausforderung professionell schultern."

Das Kultusministerium verwies indes auf eine Reihe von Präventions- und Aufklärungsprojekten, die Schülerinnen und Schülern helfen sollten, einige widmeten sich auch explizit der Droge Cannabis. So solle etwa das Projekt "Cannabis - quo vadis?" zukünftig flächendeckend im Freistaat angeboten werden.

Seit dem 1. April ist Cannabis in Deutschland von der Liste der verbotenen Substanzen im Betäubungsmittelgesetz verschwunden. Wer 18 und älter ist, darf zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren und draußen maximal 25 Gramm mit sich führen. Es geht explizit um den Eigengebrauch. Weitergabe und Verkauf bleiben verboten.

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