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  3. Ermittlungen: Feuer auf Bauernhof: Wohl kein Zusammenhang mit "Cold Case"

Ermittlungen
20.09.2022

Feuer auf Bauernhof: Wohl kein Zusammenhang mit "Cold Case"

Einsatzkräfte der Feuerwehr löschen einen Brand auf einem Bauernhof.
Foto: -/Pressestelle Kreisbrandinspektion Main-Spessart, dpa

Zwischen einem Feuer auf einem Bauernhof im unterfränkischen Karlstadt und dem ungelösten Mordfall Sabine B.

besteht nach bisherigen Ermittlungen kein Zusammenhang. "Es gibt keinerlei Hinweise, die darauf hindeuten", sagte ein Polizeisprecher am Dienstag in Würzburg. Wie es zu dem Brand auf dem landwirtschaftlichen Anwesen kam, auf dem im Dezember 1993 die Leiche der 13-Jährigen gefunden wurde, stand zunächst nicht fest. Den früheren Besitzer des Anwesens hatten die Ermittler in der Vergangenheit als Verdächtigen im Visier. Sein Verfahren war aber mangels Tatnachweises eingestellt worden, der Mann ist mittlerweile tot.

Das Opfer war kurz vor Weihnachten 1993 zuletzt auf dem Bauernhof im Stadtteil Wiesenfeld (Landkreis Main-Spessart) gesehen worden. Dort wurden später in einer Jauchegrube die Jacke und Kleidung des Mädchens gefunden - aber nicht die 13-Jährige. Als der schwere Betondeckel einer abseits liegenden Güllegrube hochgehoben wurde, entdeckten die Ermittler die Leiche. Die Schülerin kam nach Angaben der Staatsanwaltschaft Würzburg gewaltsam ums Leben.

Auf dem Bauernhof war laut Polizei am Dienstagmorgen ein Scheunenkomplex in Flammen aufgegangen. Verletzt wurde niemand. Der Sachschaden wurde auf mehrere 100.000 Euro geschätzt. Die Haupthalle des Komplexes brannte aus. Das Dach des Gebäudes, auf dem eine Photovoltaikanlage installiert war, stürzte ein.

Im vergangenen Dezember hatte die Staatsanwaltschaft Würzburg einen zur Tatzeit 17 Jahre alten Mann wegen Mordes angeklagt. Er soll Sabine getötet haben. Der "Cold Case" liegt aber mittlerweile beim Oberlandesgericht (OLG) Bamberg. Anfang Mai hat das Landgericht Würzburg die Mordanklage nicht zugelassen - aus Mangel an stichhaltigen Beweisen. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein. Laut OLG wird über diese Beschwerde frühestens im Oktober entschieden.

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