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Faschismusvergleich
18.07.2023

Referentin von KZ-Gedenkstätte bleibt gekündigt

Der Stacheldrahtzaun an der Außenmauer des Konzentrationslagers Dachau.
Foto: Matthias Balk, dpa

Eine Ex-Mitarbeiterin der KZ-Gedenkstätte Dachau ist mit einer Klage gegen ihre Kündigung wegen eines Faschismusvergleichs gescheitert.

Die Kündigung sei wirksam, entschied das Landesarbeitsgericht München am Dienstag. Es gebe begründete Zweifel an der Verfassungstreue der Klägerin. Ihr fehle damit die Eignung für ihre Tätigkeit als Referentin für Rundgangführungen in der Gedenkstätte.

Die Frau hatte laut Gericht Ende Januar 2022 bei einer Kundgebung gegen die Corona-Maßnahmen vor etwa 3000 Teilnehmern von einem "reaktionär faschistoiden" Staat gesprochen. "Wir habens hier mit der schärfsten Faschisierung im Staat und Gesellschaft zu tun. Seit der Gründung der Bundesrepublik", sagte sie demnach weiter.

Wer Führungen in einer KZ-Gedenkstätte wie Dachau mache und die Besucher betreue, dürfe seinen demokratisch gewählten, staatlichen Arbeitgeber nicht mit einem Faschistenstaat gleichstellen, begründete das Gericht nun seine Entscheidung. Eine solche Geisteshaltung und die damit einhergehende Herabwürdigung der Demokratie stünden auch nicht im Einklang mit dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder.

Die Aufgabe der Klägerin habe gerade darin bestanden, Besucher durch das ehemalige Lager der Gedenkstätte Dachau zu führen, die historischen Abläufe zu erläutern und über das Lagerleben und das Schicksal der Häftlinge zur berichten. Die zutreffende Wiedergabe von historischer Fakten und der Respekt vor der Geschichte der Gedenkstätte sei essenzielle Voraussetzung für diese Tätigkeit. Die Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses sei der Arbeitgeberin somit nicht zuzumuten. Die Frau war seit Januar 2019 für 450 Euro brutto beschäftigt.

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