Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Gesellschaft: Gericht bestätigt Verbot von Tanzprotest

Gesellschaft
28.03.2024

Gericht bestätigt Verbot von Tanzprotest

Eine Disco-Kugel dreht sich in einem Club im Hamburger Schanzenviertel.
Foto: Jonas Walzberg, dpa

Der Protest gegen das Tanzverbot an den "Stillen Tagen" wird lauter. In mehreren Städten in Bayern soll gegen das Verbot angefeiert werden - in Nürnberg wohl allerdings nicht.

Das Verwaltungsgericht in Ansbach hat das Verbot von Protestfeiern gegen das Tanzverbot in Nürnberg vorläufig bestätigt. Das Ordnungsamt hatte sich geweigert, dem religionskritischen Bund für Geistesfreiheit (bfg) Sondergenehmigungen für Tanzveranstaltungen in der Nacht zum Karfreitag auszustellen, dagegen ging der bfg mit einem Eilantrag vor, den das Gericht nun ablehnte.

Die Antragstellerin habe "nicht glaubhaft gemacht, in ihren Grundrechten der Versammlungsfreiheit und der Bekenntnisfreiheit verletzt zu sein", hieß es in der Begründung der Entscheidung, wie ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur sagte. Insbesondere sei nicht in ausreichendem Maß dargelegt worden, dass der Weltanschauungsgedanke, der für eine Berufung auf die grundgesetzliche Bekenntnisfreiheit notwendig ist, im Vordergrund stehe.

Außerdem spreche die erhebliche Anzahl von Clubs, in denen die Veranstaltung stattfinden solle, für eine Verletzung des Grundsatzes, dass keine öffentlichen Veranstaltungen am Gründonnerstag und Karfreitag stattfinden sollen, entschied das Gericht. "Durch die Vielzahl der begehrten Ausnahmen werde der Zweck des Feiertagsschutzes, den auch das Bundesverfassungsgericht als legitim anerkannt hat, ausgehöhlt", erklärte der Gerichtssprecher weiter. Die Entscheidung war zunächst nicht rechtskräftig. Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erhoben werden.

Die Stadt Nürnberg hatte die geplanten Protest-Feiern gegen das Tanzverbot am Karfreitag und anderen sogenannten Stillen Tagen mit der Begründung verboten, die Anträge seien zu pauschal gewesen.

Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts seien "an Karfreitag und allen anderen acht "Stillen Tagen" Ausnahmen möglich, wenn Feste und Feiern Ausdruck einer weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber christlichen Glaubensbekenntnissen sind", hatte dagegen Assunta Tammelleo, Vorsitzende des bfg München, betont. "Das trifft auf die Veranstaltungen und Partys des bfg München zu."

Auch in München und Regensburg hat der Bund für Geistesfreiheit zu Protestakionen aufgerufen - zu einer "Clubrevolution" gegen das Tanzverbot an Feiertagen. Dort wurden die Veranstaltungen nach Angaben von Assunata Tammelleo genehmigt. Auf dem Münchner Königsplatz sollte es außerdem am Donnerstagnachmittag eine Demo gegen das Tanzverbot an den "Stillen Tagen" und für die Trennung von Kirche und Staat geben. Das Motto: "Holy Shit - Let us dance!"

Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.