Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Justiz: CSU und Freie Wähler einigen sich auf Verwaltungsgericht

Justiz
17.04.2024

CSU und Freie Wähler einigen sich auf Verwaltungsgericht

Eine Figur der blinden Justitia.
Foto: Sonja Wurtscheid, dpa (Symbolbild)

Lange wurde über den Standort des niederbayerischen Verwaltungsgerichts gestritten. Nun gibt es eine Einigung. Das letzte Wort hat aber das bayerische Kabinett.

In der Diskussion um ein neues Verwaltungsgericht in Niederbayern zeichnet sich das Städtchen Plattling als künftiger Standort ab. Einem entsprechenden Vorschlag der CSU haben die Freien Wähler nach Parteiangaben am Mittwoch in ihrer Fraktionssitzung mehrheitlich zugestimmt. Ursprünglich hätte die Behörde in Freyung im Bayerischen Wald angesiedelt werden sollen. Daraus entwickelte sich eine jahrelange Standortdebatte. Die Freien Wähler brachten Deggendorf ins Spiel. Nun legte die CSU mit dem Vorschlag Plattling nach.

Plattling liege im Landkreis Deggendorf und habe eine gute Verkehrsanbindung via Autobahn und Bahnverbindung samt ICE-Halt, sagte Freie Wähler-Fraktionsvorsitzender Florian Streibl der Deutschen Presse-Agentur. Seine Partei hatte Deggendorf unter anderem deshalb vorgeschlagen, weil sich dort das Ankerzentrum befindet und ein großer Teil der an Verwaltungsgerichten anfallenden Verfahren Asylverfahren seien. Da hätten viele Beteiligte auch zu Fuß ins Gericht kommen können, so Streibl.

Beschließen muss den Standort das Kabinett - nach der Einigung auf Fraktionsebene ist dies aber nur eine Formalität. Dann müsse das bayerische Verwaltungsverfahrensgesetz geändert und der Gerichtsstandort aufgenommen werden. Ein Zeitplan hierfür ist aber zunächst nicht absehbar.

"Wir begrüßen den Kompromiss, der auf Vorschlag von (Bauminister) Christian Bernreiter (CSU) gefunden wurde", sagte CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek der dpa. Mit Plattling als Standort sei die Hängepartie endlich beendet und Niederbayern bekomme als letzter Bezirk ein eigenes Verwaltungsgericht. "Auch wenn ein anderer Standort möglich gewesen wäre, hat Plattling durch seine gute Erreichbarkeit und Verkehrsanbindung auf Straße und Schiene beste Voraussetzungen."

Bernreiter sagte der Mediengruppe Bayern in einer ersten Reaktion, er sei "sehr froh, dass wir uns als Bayern-Koalition jetzt offenbar auf einen Vorschlag einigen können und damit ein Verwaltungsgericht für Niederbayern realisieren können".

Im Februar hatte das Innenministerium die Suche nach einem Standort mangels Einigkeit darüber vorerst ad acta gelegt. Die Errichtung eines Verwaltungsgerichtes in Freyung hätte eines Gesetzesbeschlusses durch den Landtag bedurft, hatte ein Sprecher mitgeteilt. "Mehrheiten sind hierfür derzeit nicht absehbar. Dementsprechend wird das Vorhaben vorerst nicht weiterverfolgt."

Weiter hieß es, ein anderer, "ebenso geeigneter Standort für die Umsetzung der Ziele der Heimatstrategie, insbesondere im Hinblick auf eine Stärkung des ländlichen Raums und Förderung strukturschwacher Regionen, für den zudem Mehrheiten im Landtag ersichtlich sind", sei derzeit nicht erkennbar. Zumal angesichts des bestehenden Verwaltungsgerichtes in Regensburg kein dringender Bedarf ersichtlich sei.

Niederbayern verfügt als einziger bayerischer Bezirk bisher über kein eigenes Verwaltungsgericht. Verfahren werden in Regensburg verhandelt. Im Zuge der Behördenverlagerung war erst Freyung als Standort angedacht. Die Stadt soll stattdessen ein Polizeifortbildungs- und Tagungszentrum für bis zu 240 Teilnehmer erhalten.

Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.