Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Justiz: Sexualisierte Gewalt: Landeskirche informiert Justiz

Justiz
28.02.2024

Sexualisierte Gewalt: Landeskirche informiert Justiz

Der Mond steht im Morgenlicht hinter einem Kreuz auf einem Kirchturm.
Foto: Bernd Weißbrod, dpa (Symbolbild)

Bayerns evangelische Landeskirche hat die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg über Fälle von sexualisierter Gewalt informiert, die ihr bekannt sind.

Dazu gehören die 226 Fälle, die die Landeskirche im Zuge einer im Januar vorgestellten Studie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gemeldet hatte, außerdem alle Meldungen an die landeskirchliche Ansprechstelle seit 2021. Die Landeskirche kam damit einer Aufforderung der Justiz nach. Bereits 2019 habe es einen Abgleich der Fälle mit der Generalstaatsanwaltschaft gegeben, teilte die Landeskirche am Mittwoch in München mit.

Die unabhängige Prüfung der im Rahmen der Studie gemeldeten Fälle durch die Generalstaatsanwaltschaft sei eine "willkommene Unterstützung", um Transparenz zu schaffen, sagte Landesbischof Christian Kopp. "Nur durch Transparenz kann das Vertrauen in das gesetzliche Handeln der Kirche und in unseren Einsatz gegen sexualisierte Gewalt wieder hergestellt werden."

Die Generalstaatsanwaltschaft in Bamberg behandelt seit einigen Jahren federführend die Thematik. Ihr Sprecher verwies am Mittwoch auf eine Vereinbarung aus dem Jahr 2019, wonach die Akten zu allen Fällen des Missbrauchs, die von der Unabhängigen Kommission zur Anerkennung des Leids behandelt wurden, den zuständigen Staatsanwaltschaften vorgelegt werden. Die Vereinbarung umfasse ausdrücklich auch Fälle, die der Landeskirche im Rahmen von wissenschaftlichen Studien bekannt werden.

Im Zusammenhang mit der deutschlandweiten Studie habe die Generalstaatsanwaltschaft von der Landeskirche eine Liste aller an die Forschenden gemeldeten Fälle eingefordert. Die Daten seien nun am vergangenen Freitag eingegangen, sagte der Sprecher weiter. Nun stehe die Prüfung an: "Dabei wird in allen Fällen unter anderem auch zu prüfen sein, ob kirchlichen Verantwortungsträgern ein strafrechtlicher Vorwurf wegen eines unzureichenden Schutzes von Betroffenen gemacht werden muss."

Die Landeskirche teilte weiter mit, sie verstehe unter sexualisierter Gewalt weit mehr Taten als das, was die Justiz als Straftat definiere - etwa auch anzügliche Bemerkungen. Deshalb seien in der Auflistung für die Generalstaatsanwaltschaft auch Fälle enthalten, die strafrechtlich nicht relevant seien oder nicht mehr verfolgt werden könnten, weil zum Beispiel der Täter schon tot sei. "Doch um absolute Transparenz zu schaffen, hat die Generalstaatsanwaltschaft von uns jetzt eine Übersicht bekommen über alle Vorfälle sexualisierter Gewalt, die uns aktuell bekannt sind, unabhängig von der Frage, ob Strafbarkeit im Raum steht oder ausgeschlossen ist", sagte Oberkirchenrat Nikolaus Blum, Leiter des Landeskirchenamts in München. Die Landeskirche begrüße das Vorgehen der Generalstaatsanwaltschaft und sei der Aufforderung auch vollumfänglich nachgekommen, ergänzte Blum.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.