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Justizministerium
29.12.2023

Drohnen über Bayerns Gefängnissen: noch keine abgeschossen

Eine abgeschossene Drohne steht während der Vorführung eines mobilen Drohnenabwehrsystems auf einem Tisch.
Foto: Peter Kneffel, dpa

Wenn Drohnen über Gefängnisse fliegen, kann es heikel werden. Entsprechend versuchen die bayerischen Justizvollzugsanstalten, sich davor zu schützen. Abgeschossen haben die getesteten Systeme aber noch keines der Fluggeräte - aus einem ganz bestimmten Grund.

Fünf Mal sind Drohnen bis Mitte November über oder nahe an bayerische Gefängnisse heran geflogen - doch die in 8 der 36 Justizvollzugsanstalten installierten Abwehrsysteme kamen bislang noch nicht zum Einsatz. Sofern das mobile Drohnenabwehrsystem "Dropster" am jeweiligen Standort überhaupt vorhanden war, seien die Drohnen nur kurz in die Verbotszone eingedrungen, schilderte das Justizministerium in München der Deutschen Presse-Agentur. "Ein Einsatz war während der wenigen Minuten dauernden Verweildauer über dem Anstaltsgelände nicht möglich."

Unangekündigte Übungen zeigten allerdings, dass die Drohnen bei einer etwas längeren Dauer - etwa bei einer fingierten Übergabe von Handys, Waffen oder Drogen - erfolgreich abgeschossen würden. Auch die Erfahrungen mit einer Drohnendetektionsanlage, die in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Amberg getestet wird, seien durchweg positiv. "Die Anlage detektiert zuverlässig in die JVA einfliegende Drohnen im Umkreis von 100 Metern um das Anstaltsgelände. Der Standort der Drohne wird dann über das System visualisiert, um die erforderlichen Maßnahmen in der JVA zu ergreifen", schilderte das Ministerium.

Handys und Drogen: Drohnen Gefahr für Gefängnisse

Die große Verbreitung und technische Leistungsfähigkeit handelsüblicher Drohnen stellen für sicherheitsrelevante Bereichen wie Flughäfen, aber auch für Gefängnisse mitunter eine große Gefahr dar. "Zwei Versuche, Handys und Drogen einzufliegen, gab es bereits", berichtete das Ministerium. In Frankreich gelang einem Schwerkriminellen vor einigen Jahren gar die Flucht, weil seine Komplizen die Anstalt mit einer Drohne ausspioniert hatten.

Auch in Bayern werden immer wieder Drohnen bei Gefängnissen gesichtet, obwohl die Fluggeräte eigentlich einen gesetzlichen Mindestabstand von 100 Metern halten müssen. Im Jahr 2022 wurden insgesamt sieben unerlaubte Überflüge gemeldet, im Jahr 2021 zwei, 2020 neun.

"Nicht nur die Verletzung von Persönlichkeitsrechten von Bediensteten wie Gefangenen durch unerlaubte Foto- und Filmaufnahmen, sondern vor allem das Einbringen von Mobiltelefonen, Drogen oder Waffen stellen eine Gefahr für die Sicherheit unserer JVAen dar", betonte das Ministerium. Selbst ein Ausbruch mit Hilfe einer Drohne könne nicht ausgeschlossen werden - schließlich haben manche Modelle eine Tragkraft von bis zu 100 Kilogramm.

71 Sichtungen - Piloten bleiben oft unerkannt

Insgesamt kam es in Bayern zwischen 2015 und dem 20. November 2023 zu 71 Sichtungen von Drohnen in der Nähe von oder über Gefängnissen. Oft könnten die Piloten nicht identifiziert werden, so dass die Motive der Überflüge überwiegend unklar seien, erläuterte das Ministerium.

Im Oktober 2020 wurden deshalb acht Anstalten mit dem mobilen Drohnenabwehrsystem "Dropster" ausgestattet. Dabei wird ein mehrere Quadratmeter großes Netz verschossen, das sich in der Luft entfaltet und die Rotoren einer Drohne blockiert, so dass diese abstürzt. Ebenfalls getestet wurde eine Drohnendetektionsanlage in der JVA Amberg. Angesichts der positiven Ergebnisse des Pilotprojekts soll nun auch in der JVA Straubing ein entsprechendes System installiert werden. Allerdings soll die Anstalt zuvor noch recherchieren, ob es vor dem Hintergrund möglicher technischer Weiterentwicklungen inzwischen sogar noch bessere Systeme gibt.

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