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Es reicht noch lange nicht mit der Aufarbeitung in der evangelischen Kirche

Kommentar Von Daniel Wirsching
23.04.2024

Zum Start der Landessynode verwenden vom Missbrauch Betroffene einmal mehr drastische Worte. Das ist weiter nötig, damit ihre Stimmen und Anliegen gehört werden.

Seit Veröffentlichung der „ForuM“-Studie vor ein paar Wochen erwarten Missbrauchsbetroffene, dass endlich so etwas wie ein Ruck durch die evangelische Kirche und die Öffentlichkeit geht. Zu ihrer Enttäuschung ist er weitgehend ausgeblieben: Die breite Öffentlichkeit scheint des Themas überdrüssig, und kirchenintern wird derzeit vor allem viel geredet. Welch weiten Weg die evangelische Kirche, auch die in Bayern, noch gehen muss, um Betroffenen wesentlich gerechter zu werden, zeigte sich einmal mehr zum Auftakt der Frühjahrstagung der Landessynode in Coburg.

Den Nachweis, dass ihren Worten Handlungen folgen, müssen Kirchenverantwortliche erst erbringen

Es zeigte sich schon allein an den Worten der anwesenden Betroffenenvertreter Karin Krapp und Detlev Zander. Es ist Menschen wie ihnen zu verdanken, dass Stimme und Anliegen von Missbrauchsopfern überhaupt gehört werden. Zander formulierte es in Coburg und auf Facebook so: „Missbrauchsskandal ist Genickschuss für die Kirche“. Dass es weiter dieser Drastik bedarf, ist bedauernswert. Auch in Coburg bekundeten Kirchenverantwortliche zwar Schuld und Scham und Demut. Den Nachweis, dass ihren Worten Handlungen folgen, müssen Kirchenverantwortliche aber erst erbringen. Denn, auch das sagte Zander: „Es reicht nicht.“

Detlev Zander (Mitte), Sprecher der Betroffenenvertretung im Beteiligungsforum sexualisierte Gewalt in der EKD, während einer Pressekonferenz am Montag in Coburg. Neben ihm Christian Kopp, Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (links), und Karin Krapp, Mitglied der Betroffenenvertretung im Beteiligungsforum sexualisierte Gewalt in der EKD.
Foto: Daniel Vogl, dpa

Ob Kirchenverantwortliche verstanden haben, worauf es Betroffenen ankommt, wird sich ganz konkret etwa an bundesweit einheitlichen Anerkennungszahlungen messen lassen, die in transparenten Verfahren festgelegt werden und die Betroffene nicht erneut als erniedrigend empfinden müssen.

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