Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Kommentar: Im Internet wird endlich hergestellt, was für die reale Welt längst gilt: Rechtsstaatlichkeit

Im Internet wird endlich hergestellt, was für die reale Welt längst gilt: Rechtsstaatlichkeit

Kommentar Von Markus Bär
13.01.2023

Ein 69-Jähriger aus dem Unterallgäu soll ein Bild im Internet weitergeleitet haben, auf dem unter anderem Politiker verleumdet werden. Nun hat er Probleme mit der Polizei.

Viel zu lange konnten sich manche Zeitgenossen im Internet benehmen, wie sie wollten, Andersdenkende anpöbeln und beispielsweise Politiker und vor allen Dingen Politikerinnen als die letzten Minderbemittelten darstellen. Das ging an manchen Stellen bis zu echten Geschmacklosigkeiten – oft auch noch aus feiger Anonymität heraus. Es ist richtig gut, dass es diesen Geistern nun vermehrt an den Karren geht.

Im Internet, in den sozialen Medien, wird damit endlich ein Zustand hergestellt, der für die reale Welt längst gilt: Rechtsstaatlichkeit. Wer jemanden beleidigt oder offen Straftaten als Tatsachenbehauptung unterstellt, kriegt Ärger. Basta. Wer die Regierung schlecht findet, durch eine andere ersetzt haben will und das offen, aber anständig kundtut, kriegt keinen Ärger. 

Wo hört die freie Meinungsäußerung auf?

Der von uns skizzierte Fall eines Mannes aus dem Unterallgäu, der womöglich ein Bild auf Facebook weiterleitete, das Politiker oder Wissenschaftler als Verbrecher darstellte, kann als Sinnbild für diesen angesprochenen Wechsel gelten.

Das Bild ist als Fahndungsplakat gestaltet und könnte beim Betrachten natürlich auch als sarkastische Meinungsäußerung aufgefasst werden, wie man sie etwa im politischen Kabarett finden kann. Der Unterallgäuer versicherte uns glaubhaft, dass er niemanden beleidigen und verleumden wollte. Und will auch dafür geradestehen. Wir können aus diesem Fall mitnehmen, dass es schnell im Netz strafrechtlich relevant werden kann. So oder so: Anständiges Benehmen von vorneherein ist der bessere Weg. 

Lesen Sie dazu auch
Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

14.01.2023

Wäre schön, wenn sich der Rechtsstaat mal auch anderweitig durchsetzen würde: Abschiebung Ausreisepflichtiger oder Straftäter z. B.

14.01.2023

Recht_staat_lichkeit im Internet? Bestenfalls im deutschen Teil, sofern dieser einer staatlichen Kontrolle unterliegt.

Der geschilderte Fall eines "möglichen Rechtsverstoßes" (i.e. Unterstellung einer vorsätzlichen Beleidigung/Herabwürdigung von Personen des öffentlichen Lebens) deckt sich jedenfalls nicht mehr mit meinem langjährigen Verständnis von Rechtsstaatlichkeit. Gegen welches geschriebene (deutsche) Gesetz hat der Beschuldigte denn nun verstoßen, insbesondere wenn das weitergeleitete Pamphlet auch als (schlechte) Satire und nicht als Tatsachenbehauptung verstanden werden kann?
Und sollte nicht eher der Urheber des Pamphletes zur Rechenschaft gezogen werden?

14.01.2023

Nachdem er sich nicht mehr an die Weiterleitung erinnern kann, kann man sich gut vorstellen, dass es nicht das einzige mal war. Aber mit Erinnern tut sich nicht nur dieser Herr schwer.

Wenn man Leuten Kindesmissbrauch, Hochverrat usw. (öffentlich) vorwirft, dann ist das strafbar. Offline oder online.
Wer solche Posts weiterleitet macht es. Auch wenn er es nicht selber erstellt hat. Aber er teilt diesen Vorwurf und verbreitet ihn.
Menschenwürde haben auch andere Menschen. Auch wenn sie reich, erfolgreich, prominent oder in der Poltik tätig sind.

Erschreckend ist, dass irgendwelche Einsicht vollkommen fehlt. Sondern sich als Opfer hinstellt.
Das bei Hausdurchsuchungen Schubladen geöffnet werden oder auch Speichermedien u.a. auch Smartphones beschlagnahmt werden ist auch normal. Ist ja der Sinn des Ganzen. Nach Auswertung bekommt man diese wieder zurück.

Die digitale Welt ist Teil der realen Welt. Hier wurde viel zulange weggeschaut.

14.01.2023

Nun was macht man am besten, wenn einen was stört, man greift rigoros durch, selbst Satire wird dann gefährlich! So Schaft man den Rechtsstad ab und macht Kritiker Mundtot. Kein Wunder das sowas ausgerechnet unter dieser Regierung durchgesetzt wird. Sicher gibt es viele die Übers Ziel hinausgeschossene haben. Aber sowas kommt einer Zensur gleich!!!!

14.01.2023

Zensur ist es also. Dann haben sie wohl nichts dagegen wenn man Sie öffentlich im Internet des Kindesmissbrauchs beschuldigt würden. Ist doch nur Satire. Oder ist es was anderes weil es Sie persönlich betreffen würde?
Oder farbige Fußballspieler im Stadion als Affen zu diffamieren ist ja dann auch nur Satire. Und strafrechtliche Verfolgung nur Zensur und mundtot machen.

Kritik äußern oder anderen mit schwerwiegende Straftaten zu beschuldigen und zu diffamieren sind zwei verschiedene Dinge!

Meinungsfreiheit hat Grenzen. Und zwar da wo andere bewusst herabgewürdigt und verleumdet werden. Auch wenn diese Personen in der Öffentlichkeit stehen.

15.01.2023

Ludwig B.
"Kein Wunder das sowas ausgerechnet unter dieser Regierung durchgesetzt wird."

Ihnen ist schon klar, dass die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden ist?
Welche Regierung meinen Sie dann jetzt?

14.01.2023

Dieser unbescholtene 69jährige, der sich sogar mit vollem Namen und Wohnort nennen lässt, wollte natürlich niemand beleidigen. Ich frage mich, warum er es dann getan hat. Vermutlich war es auch nicht das erste Mal, dass er Ähnliches an Gleichgesinnte weitergeleitet hat. Das hätte man ihn mal fragen können.
Es handelt sich bei solchen "sarkastischen Meinungsäußerungen" um genau die Art von Hetze im Internet, die zur Vorbereitung der großen "Abrechnung" dient, sollte eine bestimmte Partei einmal die Gelegenheit zur Machtergreifung haben. In rechten Portalen sieht man so etwas tagtäglich.

14.01.2023

Vermuten Sie nur oder _wissen_ Sie, dass der Beschuldigte diese oder eine vergleichbare Tat "nicht zum ersten Mal" getan hat?
Wenn Sie nur vermuten, schrammen Sie gerade knapp an böswilliger Unterstellung vorbei.

Im Übrigen "vermuten" Sie wohl zurecht, dass der Beschuldigte lediglich (mMn ziemlich unbedarft) ein von ihm inhaltlich gut geheißenes Pamphlet an Gleichgesinnte weitergeleitet hat (quasi am "Online-Stammtisch"). Die eigentliche "bösartige" Meinungsäußerung hat/haben jedoch der-/diejenige(n) getan, die dieses Pamphlet verfasst haben.

Da Sie sich so gut mit "rechter" Hetze auskennen, haben Sie auch - die derzeit eher salonfähige - "linke" Hetze gelesen? MMn steht diese der "rechten" - bis auf die andere Zielgruppe und den etwas anderen Sprachgebrauch -. in nichts nach.

14.01.2023

"Anständiges Benehmen von vorneherein ist der bessere Weg" wenn selbst der Kommentator zugeben muss dass das fragliche Bild auch als sarkastische Meinungsäußerung aufgefasst werden könnte klingt schon sehr nach dem Ruf zur "Schere im Kopf".
Auch schon vorher beschwört der Autor den "Anstand" ("(...)offen, aber anständig kundtut, kriegt keinen Ärger").

Ja, auch im Netz herscht Rechtsstaatlichkeit, und dass nun (endlich) dies auch konsequenter durchgesetzt wird kann ich nur befürworten, aber Recht kann (und soll) keine Moral vorschreiben. Der Autor kann gerne nach seinem "Anstand" verlangen wenn es die Menschenwürde (das moralische Konzept das in unserem Art. 1 Grundgesetz seinen Platz gefunden hat) berührt, aber wenn es um die Meinungsfreiheit geht (Art. 5 GG) möge er bitte seine Rufe nach "Anstand" einstellen.