Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Prozess: "Badewannen-Mord": "Kann keiner Fliege was zuleide tun"

Prozess
05.06.2023

"Badewannen-Mord": "Kann keiner Fliege was zuleide tun"

Eine Darstellung der Göttin Justitia.
Foto: Carsten Koall, dpa (Symbolbild)

13 Jahre lang saß Manfred Genditzki für ein Verbrechen im Gefängnis, von dem er sagt, dass er es nicht begangen hat - und das womöglich nichtmal eins war. Vor Gericht haben nun seine engsten Angehörigen ausgesagt, wie das für sie war.

Im Wiederaufnahmeverfahren um den Tod einer 87-Jährigen in einer Badewanne in Rottach-Egern hat die Ehefrau des Angeklagten ihren Mann als sehr akkurat und gewissenhaft beschrieben. Er sei ein Workaholic, ein Familienmensch und ein liebevoller Ehemann und Vater, sagte die 39-Jährige am Montag vor dem Landgericht München I. "Ab und zu nenne ich ihn Herrn Schmidt" - weil er "sehr deutsch" sei.

2010 hatte das Landgericht München II den in Mecklenburg-Vorpommern geborenen Angeklagten Manfred Genditzki, der seit mehr als einem Jahrzehnt seine Unschuld beteuert, zu lebenslanger Haft verurteilt.

Nach Überzeugung des Schwurgerichts hatte der damalige Hausmeister in der Wohnanlage die Seniorin in deren Wohnung nach einem Streit auf den Kopf geschlagen und dann in der Badewanne ertränkt. Das Urteil wurde nach zwei Revisionen rechtskräftig und wurde nun auf Betreiben der Verteidiger des 62-Jährigen neu aufgerollt, weil neue Gutachten Zweifel an der Schuld des Mannes aufwarfen.

Den komplexen Berechnungen von Sachverständigen zufolge, die Ende Mai im Prozess ausgesagt hatten, starb die Witwe an jenem 28. Oktober 2008 später, als bisher angenommen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit liege der Zeitpunkt ihres Todes nach 15.30 Uhr, möglicherweise sogar erst gegen 17.00 Uhr, sagte der Stuttgarter Thermodynamiker Nils Hansen.

Zu der Zeit war Genditzki aber laut Anklage nicht mehr in der Wohnung der Frau, die er regelmäßig im Alltag unterstützt hatte und mit der er, seine Frau und sein kleiner Sohn auch eine Art Freundschaft pflegten. Gegen 15.30 Uhr war der damalige Hausmeister des Anwesens in einem Supermarkt beim Einkaufen, wie ein Kassenzettel belegen soll.

Das Verhältnis von Genditzki und seiner Familie zu der alten Frau sei gut gewesen, schilderte die Ehefrau vor Gericht. Sie sei eine "sehr nette, alte Frau, Dame" gewesen, sagte sie. Sie habe dem kleinen Sohn Taschengeld gegeben - einmal 250 Euro für einen Urlaub - und Schokolade und ihr selber Schmuck. "Kindchen, ich hab was für dich", habe die alte Frau dann zu ihr gesagt.

Außerdem sprach die 39-Jährige von Zetteln, die die 87-Jährige mehrfach geschrieben und auf denen gestanden habe, dass Genditzki alles erben soll, wenn sie einmal stirbt. Ihr Mann habe Schmuck, den die alte Frau ihr geschenkt habe, nach dem Tod an die Behörden übergeben - "dass wir nicht als Erbschleicher dastehen".

Auch die 36 Jahre alte Tochter des Angeklagten aus einer früheren Beziehung sagte am Montag vor Gericht aus. "Mein Papa kann keiner Fliege was zuleide tun", betonte sie. Die Vorwürfe gegen ihn nannte sie "jenseits von Gut und Böse". Ihr Vater sei dazu "nicht imstande". "Er hätte uns auch das als Familie nicht angetan."

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.