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Prozess
26.04.2022

Geständnis im Fahnenmastprozess: Urteil bald erwartet

Die Angeklagten (M und r) warten mit ihren Anwälten auf den Beginn der Verhandlung.
Foto: Axel Heimken/dpa

Eine Auszubildende in Kiel stirbt durch einen umgestürzten Fahnenmast. Zuvor fahren zwei Bayern mit ihrem Lastwagen rückwärts gegen den Mast. Am Dienstag legen die beiden Männer Geständnisse ab - mit Folgen.

Der Prozess um den Tod einer Auszubildenden durch einen umgestürzten Fahnenmast in Kiel wird nach Geständnissen der beiden Angeklagten voraussichtlich deutlich kürzer ausfallen als geplant. Anstatt am 11. Mai wird vermutlich bereits am Mittwoch plädiert werden. Dann könnte den zwei Männern aus Bayern auch das Urteil verkündet werden. Ihr Lastwagen war 2020 in Kiel beim Rückwärtsfahren gegen den Fahnenmast gefahren.

Am Dienstag einigten sich die Verfahrensbeteiligten nach einem Rechtsgespräch im Fall des 62 Jahre alten Fahrers auf eine Verständigung. Ihm wurde bei einem werthaltigen Geständnis ein Strafrahmen in Höhe von 70 bis 100 Tagessätzen Geldstrafe in Aussicht gestellt.

Im Fall des 75 Jahre alten Beifahrers kam es zu keiner Verständigung. Hier könnte das Verfahren auch eingestellt werden. Die beiden Männer aus der Nähe von Bamberg sind wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

Der 62 Jahre alte Lastwagenfahrer schilderte, wie er mit seinem Fahrzeug rückwärts gegen den Fahnenmast gefahren ist. Zwischendurch versagte dem Mann die Stimme, er weinte. Auch bat er die Mutter der Toten um Entschuldigung. Er habe einen Anhänger wieder ankoppeln wollen, den er zuvor dort abgestellt hatte.

Seiner Schilderung nach arbeitete er bereits seit mehreren Jahren an der Baustelle und hatte Baumaterial immer auf dem Platz abladen sollen. Er sei davon ausgegangen, dass er eine Genehmigung habe, auf den Platz zu fahren. Den Fahnenmast habe er nicht gesehen. "Ich habe den noch nie wahrgenommen." Sein Kollege habe ihn eingewiesen und etwa auf Autos und Fußgänger geachtet.

Als der Lastwagen die Poller zum Platz passiert habe, sei der 75-Jährige zum Anhänger vorgelaufen. Die letzten zwei bis drei Meter zum Hänger habe er alleine zurückgesetzt.

Auch der 75-Jährige schildert den Vorfall und seine Rolle. Er bat die Mutter der 23-Jährigen, die Nebenklägerin ist, ebenfalls um Verzeihung.

Die 23 Jahre alte Auszubildende wurde am 3. August 2020 auf dem Rathausplatz in Kiel von dem 14 Meter hohen Fahnenmast erschlagen. Sie hatte sich am Morgen ihres ersten Ausbildungstages als städtische Angestellte mit 50 weiteren neuen Azubis für ein gemeinsames Foto versammelt. Währenddessen war der Lastwagen beim Rückwärtsfahren gegen den Mast gefahren. Der brach und erschlug die junge Frau. Sie starb noch am Unfallort.

Laut Anklage sollen die beiden Männer im Lastwagen mit widerrechtlichem Befahren des Platzes und dem Zurücksetzen des Lkw mit Kran ohne erforderliche Einweisung das Unglück mitverursacht haben. Anders als für die Staatsanwaltschaft steht für Richter Sebastian Schwarz in Frage, ob der 75-Jährige den Lkw-Fahrer überhaupt beim Rückwärtsfahren einwies beziehungsweise ob er dabei einen Fehler machte. War dies gar nicht der Fall, könnte der Mann demnach nicht belangt werden.

Vor den Geständnissen wurden noch drei Zeugen vernommen, darunter Kiels Oberbürgermeister Ulf Kämpfer, der bei dem Unglück anwesend war. Er sagte aus, dass der Lastwagen beim Rückwärtsfahren keine hohe Geschwindigkeit gehabt habe. Einen Einweiser habe er nicht wahrgenommen. Als der Lastwagen gegen den Fahnenmast stieß, sei dieser hinuntergeschnellt und habe die Frau erschlagen.

Die restlichen geladenen Zeugen wurden nicht mehr gehört. Auch Sachverständige werden nicht mehr gehört. Im Selbstleseverfahren werden bis Mittwoch noch einige Gutachten eingeführt, unter anderem ein Gutachten zu Hergang und Vermeidbarkeit des Unfalls sowie zur Materialbeschaffenheit des Fahnenmastes. In diesem Gutachten werden laut Richter Schwarz Materialschwächen aufgeführt, die dazu beigetragen haben, dass der Mast gebrochen sei.

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