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Steuerhinterziehung
07.02.2024

Kein Promi-Bonus: Schuhbeck ist weiter kein Freigänger

Alfons Schuhbeck hat jahrelang Steuern hinterzogen.
Foto: Matthias Balk, dpa

Die Nachricht vom Freigang des TV-Kochs hat viel Wirbel ausgelöst. Nun ist klar: Alfons Schuhbeck ist zwar im offenen Vollzug, darf aber das Gefängnis nicht verlassen.

Hat der Fernsehkoch Alfons Schuhbeck als Häftling einen Promi-Bonus bekommen? Ist er wirklich nach sechs Monaten Haft bereits Freigänger, obwohl er als verurteilter Steuerhinterzieher dem Fiskus 2,3 Millionen Euro vorenthalten hat? Die Verlegung des bekannten TV-Küchenchefs und einst erfolgreichen Unternehmers in eine Außenstelle der JVA Landsberg nahe dem weltberühmten Kloster Andechs hat am Dienstag viel Wirbel ausgelöst.

Doch nun ist klar: Schuhbeck ist mit der Verlegung nach Rothenfeld zwar in den offenen Vollzug gewechselt und erhält damit Hafterleichterungen, er ist aber noch kein Freigänger. So müssen die Aussagen der Landsberger Gefängnisleitung gegenüber unserer Redaktion gedeutet werden. Es könne bestätigt werden, "dass der Strafgefangene Schuhbeck in die JVA Rothenfeld verlegt wurde", schreibt die JVA-Leitung in einer Stellungnahme. "Hingegen kann nicht bestätigt werden, dass dem Gefangenen Schuhbeck Freigang gewährt worden ist."

Für einen Freigang bräuchte Schuhbeck eine Arbeitsstelle

Die Bild-Zeitung hatte am Dienstag berichtet, der einstige Promikoch dürfe die Haftanstalt nicht einmal ein halbes Jahr nach Antritt seiner Strafe schon tagsüber verlassen. Auch gegenüber unserer Redaktion hatten Justizkreise bestätigt, dass Schuhbeck sich im offenen Vollzug befindet. Allerdings heißt das nicht zwingend, dass ein Häftling tagsüber dem Gefängnis den Rücken kehren darf. 

Für einen Freigang braucht der Betroffene eine Arbeitsstelle. Nach Informationen unserer Redaktion hat der frühere Gastronom und Fernsehkoch mit seinen Anwälten den Freigang noch gar nicht beantragt. Wenn er sich jetzt im offenen Vollzug an die Regeln hält, dann ist der Freigang der nächste Schritt. So war es beispielsweise bei FC-Bayern-Legende Uli Hoeneß, der nach seiner Verurteilung wegen Steuerhinterziehung ebenfalls nach Rothenfeld verlegt worden war und dann einen Job im Nachwuchsbereich des FC Bayern angetreten hatte. Er konnte die JVA am Morgen verlassen, um zur Arbeit zu fahren und musste nach Feierabend wieder einrücken.

Alte Bekannte: Uli Hoeneß (links) und Alfons Schuhbeck.
Foto: Alexandra Beier, dpa (Archivbild)

Unwahrscheinlich ist, dass Schuhbeck im Freigang einen Job in einer seiner eigenen Firmen antreten wird. Bei Wirtschaftsdelikten wie Steuerhinterziehung, Untreue oder Geldwäsche wird dies in der Regel nicht genehmigt, weil das Risiko einer erneuten Straftat als zu hoch bewertet wird. Die Bild hatte geschrieben, Schuhbeck werde tagsüber in "Schuhbecks Company" arbeiten. Das Unternehmen führt inzwischen Schuhbecks alter Freund, der Immobilien-Investor Frank Raudies.

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Im offenen Vollzug sind die Regeln nicht so streng wie im geschlossenen Vollzug. In Rothenfeld gibt es keine hohe Anstaltsmauer und auch keinen Sicherheitszaun. Die Haftraumtüren sind länger offen als im geschlossenen Vollzug, Gefangene können sich innerhalb der Anstalt auch freier bewegen. "Gefangene, die sich im geschlossenen Vollzug gut geführt haben und bei denen keine Flucht- und Missbrauchsbefürchtungen bestehen, können in die Außenstelle Rothenfeld verlegt werden", erklärte JVA-Chefin Monika Groß. 

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