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  3. Berlin: 73 Verfahren gegen Klimaaktivisten bei Staatsanwaltschaft

Berlin
06.07.2022

73 Verfahren gegen Klimaaktivisten bei Staatsanwaltschaft

Klimaaktivisten der Gruppe «Aufstand der letzten Generation» sitzen auf der Fahrbahn der A 100 vor der Ausfahrt Beusselstrasse.
Foto: Carsten Koall, dpa (Archivbild)

Zu Protestaktionen von Klimaaktivisten liegen der Berliner Staatsanwaltschaft bislang 73 Verfahren vor.

Wie ein Behördensprecher am Mittwoch auf Anfrage mitteilte, beziehen sich diese Fälle alle auf Straßenblockaden im vergangenen Januar. Bei der Polizei gebe es zudem Hunderte Strafanzeigen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft konnte jedoch noch in keinem der Verfahren eine Entscheidung darüber getroffen werden, ob Anklage erhoben werden kann. Voraussetzung dafür seien abgeschlossene Ermittlungen der Polizei. Dies sei aber nicht der Fall, vielmehr müsse die Polizei noch wichtige Punkte klären.

Ihre Behörde habe der Polizei bereits im Frühjahr erläutert, woran es bei den Ermittlungen fehle und zu welchen Punkten Nachermittlungen erforderlich seien, erklärte Generalstaatsanwältin Margarete Koppers. Sie verwies auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Autobahnblockaden. "Über den Anfangsverdacht, die Notwendigkeit und Intensität von Ermittlungen sowie die Anklagereife entscheidet die Staatsanwaltschaft, und zwar nach Recht und Gesetz und nicht nach politischen Wunschvorstellungen", betonte Koppers mit Blick auf Forderungen aus der Politik nach schnellen und härteren Strafen.

Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey und Innensenatorin Iris Spranger (beide SPD) hatten die Protestaktionen mehrfach kritisiert. "Ich will noch einmal festhalten, dass es gar keinen Zweifel daran gibt, dass es sich um Straftaten handelt", sagte Giffey am Dienstag. Spranger hatte gesagt, sie erwarte, dass die Justiz zu Anklagen und Verurteilungen komme.

"Es geht um schwierige Rechtsfragen", erläuterte Oberstaatsanwalt Holger Brocke, zuständiger Abteilungsleiter für die Verfahren. Von Bedeutung sei etwa: Wie viele Menschen haben sich beteiligt? Wie lange hat das gedauert? Gab es Ausweichmöglichkeiten für Autofahrer? Wie und wann wurden festgeklebte Personen von der Straße gelöst? Insbesondere in den Anfangszeiten seien derartige Details von den Polizistinnen und Polizisten vor Ort noch nicht erfasst worden. "Ihnen ging es zunächst darum, die Leute von der Straße zu holen."

Bei den Tatvorwürfen handelt es sich laut Staatsanwaltschaft in der Regel um Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. In einigen wenigen Fällen gehe es auch um den Vorwurf des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.

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