
Urteil gefallen: Berlin-Wahl kann am 12. Februar stattfinden

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Berliner Abgeordnetenhaus-Wahl kann wie geplant stattfinden. Ein Eilantrag wurde abgewiesen.
In Berlin muss die Wahl zum 19. Abgeordnetenhaus vom 26. September 2021 wegen Unregelmäßigkeiten wiederholt werden. Ein Datum dafür gibt es bereits: den 12. Februar. Nun ist klar, dass die Wahl an diesem Datum stattfinden kann. Das höchste deutsche Gericht verkündete am Dienstag in Karlsruhe seine dringend erwartete Entscheidung. Das Bundesverfassungsgericht lehnte einen Eilantrag ab, welcher eine Verschiebung der Wahl gefordert hatte.
Wahl in Berlin vom Verfassungsgerichtshof für ungültig erklärt
Der Berliner Verfassungsgerichtshof hatte die Wahl insgesamt für ungültig erklärt, weshalb sie nun vollständig wiederholt werden muss. Auch die zwölf Bezirksverordnetenversammlungen werden ein zweites Mal gewählt. Gegen dieses Urteil wurden mehrere Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Die angekündigte Entscheidung betrifft das prominenteste der anhängigen Verfahren mit mehr als 40 Beschwerdeführern – und dort allem Anschein nach erst einmal nur den Eilantrag. Denn kurz vor der Veröffentlichung der Entscheidung bekamen alle Mitglieder des Abgeordnetenhauses Gelegenheit, bis zum 3. März zum Antrag in der Hauptsache Stellung zu nehmen.
Berlin-Wahl: Entscheidung im Hauptverfahren noch unklar
Über das Schreiben der Senatsvorsitzenden und Vizegerichtspräsidentin Doris König mit Eingangsstempel vom 30. Januar, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, hatten mehrere Berliner Medien zuerst berichtet. Mit dem Eilantrag wollten die Klägerinnen und Kläger erreichen, dass die Wiederholungswahl so lange nicht stattfinden darf, bis Karlsruhe abschließend im Hauptverfahren entschieden hat.
Bei alldem geht es noch nicht um die vorgesehene Wiederholung der Berliner Bundestagswahl vom selben Tag in nur einigen Wahlbezirken der Hauptstadt. Dazu sind etliche Wahlprüfungsbeschwerden in Karlsruhe anhängig, über die die Richter in einem separaten Verfahren entscheiden. Für diese Wahl gibt es noch keinen Termin. (mit dpa)