Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Berlin & Brandenburg
  3. Bildungsminister: Freiberg: Schulen sollen Umgang mit Kleidung regeln

Bildungsminister
10.09.2023

Freiberg: Schulen sollen Umgang mit Kleidung regeln

Eine Schülerin mit einer Jogginghose steht neben ihrer Mitschülerin, die eine Jeans trägt.
Foto: Lars Klemmer, dpa

Tragen Schülerinnen und Schüler in Brandenburg zu lottrige Sachen oder ist ihre Kleidung in Ordnung? Die Chefin des Bundeselternrates hat eine Debatte über eine Kleiderordnung ausgelöst. Bildungsminister Freiberg sagt, ob er solche Regeln für notwendig hält oder nicht.

Brandenburgs Bildungsminister Steffen Freiberg (SPD) sieht die Entscheidung über eine mögliche Kleiderordnung bei den Schulen selbst. Nach Ansicht des Ministeriums dürfen Schülerinnen und Schüler grundsätzlich im Unterricht so angezogen sein, dass sie sich wohlfühlen - für das gemeinsame Lernen sei zugleich eine gute Arbeitsatmosphäre notwendig, die durch angemessene Kleidung gefördert werde. Die Vorsitzende des Bundeselternrates, Christiane Gotte, hatte eine Kleiderordnung für Schulen ins Gespräch gebracht.

"Hier kann die Schule Regeln aufstellen", sagte Freiberg der Deutschen Presse-Agentur. "Schulen sind öffentliche Sozialräume. Es ist daher auch Aufgabe der Schule, Umgangsformen zu thematisieren." Dazu gehöre auch die Kleiderordnung. "Was angemessen ist, sollten Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit Lehrerinnen und Lehrern diskutieren und gegebenenfalls festlegen", sagte der Minister.

Wie die Schule mit einer Kleiderordnung umgeht, kann sie nach Angaben des Ministeriums in einer Haus- und Pausenordnung festlegen, die die Schulkonferenz beschließt. Im Schulgesetz findet sich eine Generalklausel zum Verhalten: "Die Schülerinnen und Schüler müssen Vorgaben, die dazu bestimmt sind, das Bildungs- und Erziehungsziel der Schule zu erreichen und die Ordnung in der Schule zu gewährleisten, einhalten", heißt es darin. Damit sei Kleidung nicht zulässig, die den Schulfrieden beeinträchtige oder unangemessen sei, erklärte das Ministerium.

Die Bundeselternrats-Vorsitzende hatte Schulen empfohlen, einen Konsens über eine Kleiderordnung zu schließen und in einer Hausordnung aufzunehmen. "Dann kann man Schülerinnen oder Schüler nach Hause schicken und verlangen, dass sie sich ordentlich anziehen", sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Meist gehe es um "unangemessene, lottrige, zerrissene oder freizügige Kleidung". Der Deutsche Lehrerverband hält die Suche nach einer Fomulierung für schwierig. Die Bundesschülerkonferenz hatte die Empfehlung im Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) als Bevormundung kritisiert.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.