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Gefahrtierverordnung
21.05.2024

Geplantes Verbot für Haltung gefährlicher Tiere rückt näher

Eine Löwin steht in ihrem Gehege im Zoo von Eberswalde.
Foto: Patrick Pleul, dpa

Bei Ministerpräsident Woidke beraten Tierschützer und Regierung über einen besseren Schutz für Tiere. Es geht auch um eine Regelung zum Umgang mit gefährlichen Arten.

Wer in Brandenburg einen Löwen oder Tiger zuhause hält, könnte möglicherweise bald ein Problem bekommen. Bei der zweiten Tierschutzkonferenz wollen Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) und Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) mit Tierschützern unter anderem über Eckpunkte für die geplante Brandenburger Gefahrtierverordnung sprechen.

Woidke hatte im November angekündigt, dass die private Haltung gefährlicher Tiere grundsätzlich verboten werden soll. Als Beispiele nannte er Großkatzen wie Löwen, Tiger und Leoparden, aber auch Reptilien. In Berlin gibt es ein solches Verbot bereits für einige wilde und exotische Tiere. Die Suche nach einer vermeintlichen Löwin in Kleinmachnow hatte im vergangenen Sommer weltweit für Aufsehen gesorgt. Das vermeintliche Raubtier war aber keines - es entpuppte sich als Wildschwein.

Bei der Tierschutzkonferenz geht es nach Angaben der Staatskanzlei auch um eine neue Hundehalterverordnung. Die bisherige Regelung läuft bald aus. Für eine neue Verordnung war eine Änderung der Rasseliste im Gespräch - eine Liste von Hunden, die als gefährlich gelten. Weiteres Thema ist eine Grundfinanzierung für Tierheime. Der Vorsitzende des Landestierschutzverbandes, Rico Lange, hatte im November auf eine steigende Belastung der Tierheime hingewiesen, weil mehr Tiere als früher dort abgegeben würden.

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