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Justiz
29.04.2024

Ermittlungen gegen Potsdamer OB Schubert

Mike Schubert (SPD), Oberbürgermeister von Potsdam, spricht während einer Demonstration.
Foto: Sebastian Gollnow, dpa

Potsdams Oberbürgermeister Schubert hat kostenlose Tickets für Sportveranstaltungen angenommen. Jetzt ermittelt deshalb die Korruptions-Staatsanwaltschaft gegen ihn.

Wegen kostenloser-VIP-Tickets und Einladungen zu Sportveranstaltungen hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Potsdams Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) eingeleitet. Es handelt sich um den Vorwurf der Vorteilsannahme, wie Oberstaatsanwalt Gunther Rauche von der Korruptionsabteilung bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin am Montag sagte. Zuvor berichteten Medien darüber. Es wird geprüft, ob Schubert Einladungen zu mehreren Sportveranstaltungen für ihn und teils auch für seine Ehefrau im vergangenen Jahr nicht hätte annehmen dürfen. Oberbürgermeister Schubert hatte eingeräumt, kostenlose VIP-Tickets erhalten zu haben, sich aber gegen Vorwürfe der Korruption verteidigt.

"Wir stehen ganz am Anfang", sagte Oberstaatsanwalt Rauche zum Ermittlungsverfahren. Die Behörde hat Untersuchungen zu dem Fall von Amts wegen und nicht nach einer Anzeige aufgenommen. "Es geht um Einladungen, die nicht mehr der Repräsentation dienten", sagte Rauche. Dies sei beispielsweise vorstellbar, wenn ein Politiker bei einer Veranstaltung lediglich zuschaue und nicht etwa ein Grußwort halte.

Der OB begründete die Annahme mit Repräsentationspflichten. "Dazu gehört es auch, Einladungen zu Veranstaltungen anzunehmen", schrieb er in einer internen Mail im Februar. In der Stadtverordnetenversammlung am 10. April wehrte sich Schubert und machte deutlich, dass er sich im Recht sieht. Im Februar hatte er beim Innenministerium auch die Prüfung eines Disziplinarverfahrens gegen sich beantragt.

"Es stimmt, dass ich auf Einladung der Vereine regelmäßig Besucher von Sportveranstaltungen, von Kulturveranstaltungen und gesellschaftlichen Anlässen in unserer Stadt bin", sagte der SPD-Politiker. "Ich will und ich werde mich, das habe ich gesagt, dem stellen." Schubert verweist darauf, dass er die Einladungen bisher auf Grundlage von Arbeitsmaterialien zu einer Dienstanweisung zur Korruptionsbekämpfung von 2016 angenommen habe. Darin werde auch die Möglichkeit der Begleitung geregelt. "Und das ist in dem Fall meine Ehepartnerin."

Nach diesen Regeln gilt für Repräsentationsveranstaltungen der Grundsatz, dass die Stadt "durch den Oberbürgermeister und die Beigeordneten nach außen vertreten wird". Die Teilnahme anderer Bediensteter bedürfe der Zustimmung oder Übertragung im Einzelfall, heißt es darin. Die Teilnahme einer eingeladenen privaten Begleitung ist "grundsätzlich nicht wünschenswert und sollte vorsichtig bewertet werden". "In engen Grenzen kann eine Einladung an eine private Begleitung zulässig sein." In einer Dienstanweisung von Schubert selbst von 2019 heißt es aber: "Die Annahme von Einladungen für Familienangehörige ist grundsätzlich nicht gestattet. Über Ausnahmen im Einzelfall entscheidet die/der Vorgesetzte."

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