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Justiz
04.03.2023

Kriminologe: Flucht aus Sicherungsverwahrung selten

Martin Rettenberger, Direktor der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) in Wiesbaden, steht in seinem Arbeitszimmer.
Foto: Hannes P. Albert, dpa (Archivbild)

13 Tage hält sich ein Straftäter in Sicherungsverwahrung vor der brandenburgischen Polizei versteckt. Eine Flucht wie diese kommt in Deutschland nicht oft vor, sagt ein Experte, der auch von einem "Restrisiko" spricht.

Eine Flucht verurteilter Straftäter aus der Sicherungsverwahrung kommt nach Darstellung des Kriminologen Martin Rettenberger extrem selten vor. "Wir reden bundesweit von ganz wenigen Fällen pro Jahr", sagte der Direktor der Kriminologischen Zentralstelle mit Sitz in Wiesbaden der Deutschen Presse-Agentur. Nach den Erfahrungen sei die Wahrscheinlichkeit auch groß, dass die Geflohenen innerhalb kurzer Zeit gefasst werden. Denn die Zeit auf der Flucht bringe große Schwierigkeiten mit sich, da ein Helfersystem und Finanzen nötig seien.

Rund zwei Wochen nach seiner Flucht nahm die Polizei am vergangenen Dienstag einen Mann, der wegen Sexualverbrechen und Totschlags verurteilt worden war, in Nauen wieder fest. Er war bei einem Ausgang aus der Sicherungsverwahrung, in der er seit 2017 saß, entkommen. Die Polizei konnte den entkräfteten Mann auf einem Hochsitz festnehmen. Zuletzt verurteilte das Landgericht Berlin am vergangenen Donnerstag einen vorbestraften Sexualstraftäter wegen erneuten Kindesmissbrauchs zu sechs Jahren Haft und ordnete anschließende Sicherungsverwahrung an.

Diese soll die Bevölkerung vor besonders gefährlichen Tätern schützen, die ihre Strafe bereits abgesessen haben. Voraussetzung ist, dass psychiatrische Gutachter den Täter weiter als gefährlich einstufen.

Die Rückfallquoten sind nach den Erkenntnissen des Kriminologen niedrig. Mit einer wissenschaftlich fundierten Prognose-Methode ließen sich genaue Werte angeben, wie hoch die Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls sei, also dass erneut Straftaten begangen werden. "Aber es bleibt immer ein Restrisiko." Es könne sein, dass eine Einrichtung extrem gut und professionell gearbeitet habe, "und trotzdem passiert was".

Um die 600 Menschen seien in Deutschland aktuell in Sicherungsverwahrung. Die Schwankungen seien sehr gering. Zudem gebe es etwa 500 Straftäter, die noch eine Freiheitsstrafe verbüßen und die Sicherungsverwahrung vor sich haben.

In Brandenburg wurde die zentrale Einrichtung für die Sicherungsverwahrung auf dem Gelände der Haftanstalt Brandenburg an der Havel neu gebaut und 2014 bezogen. 13 Menschen sind nach jüngsten Angaben des Justizministeriums dort untergebracht. Sie haben unter anderem ein eigenes Telefon und können etwa Haustiere haben wie Katzen, Fische oder Vögel.

"Die Sicherungsverwahrung ist ein schwieriger Spagat", sagte der Direktor der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ), die eine Forschungseinrichtung des Bundes und der Länder ist. Sie sei ein Freiheitsentzug, nachdem ein Straftäter seine Schuld bereits abgetragen habe, also die Freiheitsstrafe verbüßt hat. Die darauf folgende Sicherungsverwahrung erfolge rein aufgrund einer Gefährlichkeitsprognose, um die Allgemeinheit zu schützen. Die Unterbringung müsse daher auf Therapie und Betreuung ausgerichtet sein und auf ein Leben in Freiheit vorbereiten.

"Die Sicherungsverwahrung soll eine gewisse Lebensqualität bieten und wohnlicher sein", sagte Rettenberger. Zugleich seien diese Einrichtungen aber stärker gesichert als der normale Strafvollzug. "Ohne viel Aufwand können sich die dort Untergebrachten nicht entfernen."

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