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Migration
17.04.2024

Landkreise zur Bezahlkarte: Kritik von Grünen

Ein Mann hält während einer Pressekonferenz eine Bezahlkarte in der Hand.
Foto: Sven Hoppe, dpa

Auf dem Weg zu einer Bezahlkarte für Asylbewerber drängen Brandenburgs Landkreise auf ein geschlossenes Vorgehen. Sie nehmen zudem eine Forderung der CDU auf - das sorgt für Kritik von den Grünen.

Die Landkreise in Brandenburg haben auf dem Weg zur geplanten Bezahlkarte für Asylbewerber ein einheitliches Vorgehen auf Landesebene gefordert. Zudem formulierten sie in einer am Mittwoch veröffentlichten Mitteilung eine Reihe von Kriterien, die bei der Einführung umgesetzt werden sollen. So soll die Karte etwa im gesamten Bundesgebiet einsetzbar sein, wie es in dem Schreiben des Landkreistages hieß. Zudem sollten alle Asylbewerber ihnen zustehende Leistungen über die Bezahlkarte erhalten. Barauszahlungen sollten eine Grenze von 50 Euro nicht überschreiten.

Unterdessen kündigte der Landkreis Märkisch-Oderland an, nicht auf ein landesweites Verfahren warten zu wollen und im Alleingang ab Anfang Mai eine Bezahlkarte herausgeben zu wollen. Sozialdezernent Friedrich Hanke (CDU) sagte am Mittwoch der dpa, es liefen aktuell noch Abstimmungen zur Umsetzung. Über die Chipkarte sind Bargeldauszahlungen von höchstens 50 Euro pro Kopf als Taschengeld möglich, wie Hanke ankündigte. Eine vierköpfige Familie beispielsweise kann dann über 200 Euro als Bargeld verfügen.

Die Ausgestaltung der Karte ist aktuell noch immer umstritten. So sorgte etwa die Höhe des Taschengelds für Asylbewerber nach Einführung der geplanten Bezahlkarte in der rot-schwarz-grünen Koalition in Brandenburg für Zwist. Während Integrationsministerin Ursula Nonnemacher von den Grünen 184 Euro für jeden Erwachsenen und 137 Euro für jedes Kind vorschlug, hält CDU-Fraktionschef Jan Redmann 50 Euro für ausreichend und drohte mit einem Alleingang der CDU-regierten Landkreise und Städte. Noch steht allerdings nicht fest, wie hoch das Taschengeld sein wird. Im April soll eine zuständige Arbeitsgruppe weiter beraten.

Mit Blick auf die von den Landkreisen geforderten 50 Euro Taschengeld erneuerten die Grünen am Mittwoch ihre Kritik. Die "radikale Begrenzung ist Populismus in Reinform und durch nichts begründet", sagte Antje Töpfer, Spitzenkandidatin bei der kommenden Landtagswahl. Dadurch werde niemand von der Flucht aus seinem Heimatland abgehalten. "Lediglich 50 Euro in bar den Menschen zugestehen zu wollen, beschränkt die Möglichkeit der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration", so Töpfer.

Die Linken im Brandenburger Landtag nannten die 50-Euro-Grenze am Mittwoch "menschenverachtend". "Der niederträchtige Wunsch, mit rechten Ideen auf Stimmenfang zu gehen, wiegt bei dieser Entscheidung offenbar schwerer als das Wohl von Menschen", betonte die integrationspolitische Sprecherin der Linken-Fraktion, Andrea Johlige. Mit einem solchen Betrag schließe man bewusst Asylbewerber vom gesellschaftlichen Leben aus. Selbstverständlichkeiten wie das Essen eines Eises im Schwimmbad werde diesen Menschen verwehrt.

Zustimmung kam erneut von der CDU und ihrem Fraktionschef Jan Redmann. "Mit dem monatlichen Barverfügungsbetrag in Höhe von 50 Euro trägt zu einem einheitlichen europäischen Versorgungsniveau bei und reduziert damit wirksam Anreize für eine illegale Migration und Sekundärmigration nach Brandenburg", führte Redmann aus. Mit diesem Beitrag verhindere man auch ein Stück weit die Unterstützung für Schlepper und Schleuser.

Asylbewerberinnen und Asylbewerber sollen künftig einen Teil staatlicher Leistungen zum Lebensunterhalt nicht mehr als Bargeld erhalten, sondern als Guthaben. Auf die Einführung der Karte hatten sich Kanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidenten der Länder am 6. November verständigt. Mit der Karte soll unter anderem verhindert werden, dass Migranten Geld an Schlepper oder Familie und Freunde im Ausland überweisen. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hatte schon vorher dafür geworben. Die Ampel-Fraktionen im Bund verkündeten in der vergangenen Woche eine Einigung auf eine bundesweite Rechtsgrundlage für die Bezahlkarte.

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