Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Berlin & Brandenburg
  3. Migration: Nonnemacher: CDU-Vorschlag zu Bezahlkarte nicht unterstützen

Migration
24.04.2024

Nonnemacher: CDU-Vorschlag zu Bezahlkarte nicht unterstützen

Ursula Nonnemacher (Bündnis90/Die Grünen), Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz von Brandenburg, spricht in der Debatte des Landtages.
Foto: Bernd Settnik/dpa-Zentralbild, dpa

Brandenburgs Integrations- und Sozialministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) lehnt den Vorschlag des Koalitionspartners CDU zu den Rahmenbedingungen der geplanten Bezahlkarte für Asylbewerber ab.

"Ich werde vorab kein Papier unterschreiben, in dem die Höhe des Bargeldbetrages auf 50 Euro pro Erwachsenen und 10 Euro pro Kind pro Monat beschränkt ist", sagte Nonnemacher laut einer Mitteilung. Die Höhe des Barbetrages müsse rechtssicher hergeleitet und könne nicht willkürlich festgesetzt werden. Den Entwurf einer Absichtserklärung der Landesregierung zu den Rahmenbedingungen der Karte wolle sie nicht unterzeichnen, erklärte ein Sprecher.

Asylbewerberinnen und Asylbewerber sollen künftig einen Teil staatlicher Leistungen zum Lebensunterhalt nicht mehr als Bargeld erhalten, sondern als Guthaben auf einer Bezahlkarte. Auf die Einführung der Karte hatten sich Kanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidenten der Länder am 6. November verständigt. Mit der Karte soll unter anderem verhindert werden, dass Migranten Geld an Schlepper oder Familie und Freunde im Ausland überweisen. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind für die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die Leistungen verantwortlich. Die Landesregierung wünscht sich aber einheitliche Regelungen im Land.

Nonnemachers Ministerium hatte für den notwendigen persönlichen Bedarf einen Bargeldbetrag von 184 Euro für Erwachsene und 137 Euro für jedes Kind vorgeschlagen. "Der vorgeschlagene Betrag orientiert sich also am notwendigen persönlichen Bedarf, der entsprechend den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts für die Deckung des sozio-kulturellen Existenzminimums zur Verfügung steht", erklärte ein Sprecher des Ministeriums. CDU-Fraktionschef Jan Redmann hält 50 Euro für ausreichend und drohte mit einem Alleingang der CDU-regierten Landkreise und Städte.

Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.