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Parteitag
13.12.2023

Im zweiten Anlauf: Berliner Grüne wählen Landesvorstand

Bundestagsabgeordnete Nina Stahr wird bei der Landesdelegiertenkonferenz zur neuen Landesvorsitzenden gewählt.
Foto: Joerg Carstensen, dpa

Der zweite Versuch war erfolgreich: Die Berliner Grünen haben es geschafft, einen neuen Landesvorstand zu wählen. Wie lange er in dieser Form im Amt bleibt, gilt als unsicher.

Die Berliner Grünen haben nach dem Debakel vom Samstag im zweiten Anlauf ihren Landesvorstand gewählt. Den Landesverband führen künftig die Bundestagsabgeordnete Nina Stahr und Philmon Ghirmai, der bereits zuvor Landesvorsitzender war. Beide erhielten am Mittwochabend eine breite Mehrheit der Stimmen, Ghirmai trotz zweier Gegenkandidaten. Am Samstag war der Parteitag abgebrochen worden, nachdem die Kandidatin des Realo-Flügels für den Landesvorsitz, Tanja Prinz, in drei Wahlgängen durchgefallen war.

Stahr erhielt bereits für ihre Bewerbungsrede viel Applaus. "Politik ist ein hartes Geschäft, und Politik tut manchmal auch weh", sagte sie mit Blick auf Prinz. "Ich möchte mit einer Entschuldigung beginnen, wie wir mit dir umgegangen sind." Das sei einer feministischen Partei nicht würdig gewesen.

"Wir werden in den nächsten Wochen viel zu klären haben", kündigte Stahr an. Gesprächsbedarf sieht sie auch mit Blick auf den offenen Brief von neun Kreisverbänden, die Kritik an Prinz-Unterstützern geübt hatten. Darin war die Rede von Falschbehauptungen und einer Kultur des Misstrauens. Mitglieder seien eingeschüchtert, andere psychisch unter Druck gesetzt worden. "Diese Welt, diese Stadt hat genug Krisen. Sie braucht nicht noch eine Krise in unserer Partei", sagte Stahr.

Obwohl bei den Grünen laut Satzung die Trennung von Parteiamt und Mandat vorgesehen ist, will die 41-jährige Stahr im Bundestag bleiben. Beides zusammen soll allerdings nur für eine Übergangsfrist möglich sein, die spätestens im Mai endet, wenn die nächste Landesdelegiertenkonferenz ansteht. "Ich weiß, ich mute euch damit etwas zu", sagte Stahr. "Aber ihr mir schon auch!"

Stahr traf mit ihrer Rede den Ton und drang durch. Sie erhielt eine deutlich Mehrheit: 127 von 144 Delegierten stimmten für sie. Philmon Ghirmai hatte zwei Gegenkandidaten. Er erhielt 103 von 140 abgegebenen Stimmen. Ghirmai, der aus dem Kreisverband Neukölln kommt und zu den Parteilinken zählt, ist bereits seit 2021 Landesvorsitzender. Er sagte, die Grünen hätten große Aufgaben vor sich und wies auf die Wahlen der kommenden Jahre hin.

Erfahrung mit der Führungsposition an der Spitze des Landesverbands hat auch Stahr bereits, die zum Realo-Flügel der Partei gehört: Zusammen mit dem jetzigen Fraktionschef Werner Graf war sie schon von 2016 bis 2021 Vorsitzende der Berliner Grünen.

Zu ihren Hauptaufgaben gehört, zusammen mit Ghirmai eine weitere Eskalation des Streits innerhalb des Landesverbands zu verhindern und die Partei in ruhigeres Fahrwasser zu steuern. Einfach wird das nicht. In den vergangenen Wochen hatte die Frage, wer die Berliner Grünen künftig führen soll, für viel Verunsicherung gesorgt.

Dabei geht es nicht nur, aber auch um die künftige Ausrichtung der Grünen und um die Frage, wie die Partei, bei der nächsten Abgeordnetenhauswahl 2026 am besten abschneiden kann. Die Parteilinken haben bei der Wiederholungswahl im vergangenen Februar für eine Fortsetzung der alten rot-grün-roten Koalition plädiert. Teile der Realos um Tanja Prinz wollten die Grünen stärker in Richtung Zusammenarbeit mit der CDU öffnen.

Stahr, die aus dem Kreisverband Steglitz-Zehlendorf kommt, gilt als Reala, die auch bei den Parteilinken akzeptiert ist. Sie hatte den Parteivorsitz aufgegeben, als sie 2021 Bundestagsmitglied wurde. Dort ist sie inzwischen bildungs- und forschungspolitische Sprecherin ihrer Fraktion.

Ob sie eine reine Übergangskandidatin bleibt, muss sich zeigen. Bei einer vollständigen Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin - über diese Frage entscheidet das Bundesverfassungsgericht am Dienstag kommender Woche - könnte Stahr aus dem Parlament fliegen. In dem Fall hätte sich das Problem der Unvereinbarkeit von Amt und Mandat von selbst erledigt.

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