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Raub
06.05.2024

Überfall durch zwei Polizisten: Zweiter Verdächtiger gefasst

Die Polizei bei einer Verkehrskontrolle.
Foto: Soeren Stache, dpa (Symbolbild)

Es klingt wie ein Krimi: Uniformierte Polizisten sollen einen Autofahrer gestoppt und 57.000 Euro aus seinem Auto geraubt haben. Der Mann geht zur Polizei. Die nimmt bald darauf zwei Kollegen fest.

Ein zweiter Berliner Polizeikommissar ist wegen des Verdachts eines gemeinsamen Raubüberfalls gefasst worden. Der 45-jährige Oberkommissar wurde am Montag verhaftet, wie die Polizei mitteilte. Im Juli 2023 soll er zusammen mit einem anderen Kommissar, der schon einen Monat nach der Tat festgenommen wurde, bei einer vorgetäuschten Personenkontrolle einen Autofahrer gestoppt und von ihm mehr als 57.000 Euro geraubt haben.

Auch der Verdacht gegen den zweiten Kommissar bestand bereits länger. Schon im September 2023 durchsuchte die Polizei seine Wohnung. Der nun noch dringendere Verdacht und der Haftbefehl würden sich besonders aus einem DNA-Gutachten ergeben, hieß es. "Zudem soll der hoch verschuldete Beschuldigte seiner Ehefrau noch vor der Tat angekündigt haben, in Kürze zu größeren Mengen Bargeld zu kommen." Woher die beiden Polizisten wussten, dass das Opfer Bargeld im Auto dabeihatte, sei nach wie vor unklar.

Beide Kommissare dürfen vorerst nicht weiter in ihrem Dienst arbeiten. Der erste mutmaßliche Täter wurde im August 2023 festgenommen. Seine Wohnung und von ihm genutzte Diensträume wurden durchsucht.

Die beiden Männer sollen am 19. Juli 2023 gegen 23.15 Uhr auf der Berliner Stadtautobahn in Höhe des Messedamms mit Blaulicht und Polizeikelle den 62-jährigen Autofahrer gestoppt haben. Mindestens ein Täter soll dabei seine Uniform getragen und seine Dienstwaffe im Holster gehabt haben. Sie sollen den Eindruck erweckt haben, es handele sich um eine übliche Kontrolle der Polizei. Der Autofahrer wurde nach seinen Angaben von den Polizisten mit Handschellen gefesselt und in das Polizeiauto gebracht. Aus seinem Auto seien dann das Geld und zwei Handys mitgenommen worden. Dann soll der Autofahrer ein Sicherstellungsprotokoll erhalten haben - auf dem das beschlagnahmte Geld aber nicht verzeichnet war.

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