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  3. Rechtsextremismus: Dritter Weg darf zur Kommunalwahl als Partei antreten

Rechtsextremismus
28.03.2024

Dritter Weg darf zur Kommunalwahl als Partei antreten

Eine Wählerin steckt ihren Stimmzettel bei einer früheren Kommunalwahl in Brandenburg in die Wahlurne.
Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild, dpa

Der Landeswahlausschuss Brandenburg hat entschieden, dass der rechtsextreme Dritte Weg als Partei zur Kommunalwahl antreten darf. Der Ausschuss erläutert, warum er so entschieden hat.

Die rechtsextreme Partei Der dritte Weg darf in Brandenburg zur Kommunalwahl am 9. Juni antreten. Das hat der Landeswahlausschuss am Donnerstag in Potsdam entschieden, wie Vize-Landeswahlleiter Thomas Nobbe mitteilte. Die Parteieigenschaft sei gegeben. Der Dritte Weg vertritt nach Einschätzung des Verfassungsschutzes Brandenburg ein "klar rechtsextremistisches Staats- und Gesellschaftsbild".

Das Zehn-Punkte-Programm sei an das Gedankengut der NSDAP angelehnt, heißt es im jüngsten Verfassungsschutzbericht für 2022. Die Gruppe ist nach eigenen Angaben unter anderem in der Prignitz und der Uckermark vertreten. Sie kündigte auf ihrer Homepage an, sie wolle erstmals auch bei der Landtagswahl im September in Brandenburg antreten. Der Dritte Weg hatte 2022 laut Verfassungsschutz 60 Mitglieder.

Der Landeswahlausschuss nahm für seine Entscheidung nicht unter die Lupe, ob Der Dritte Weg verfassungskonform ist und bewertete das Parteiprogramm nicht. "Weder der Landeswahlausschuss noch der Landeswahlleiter sind hierzu - mangels einer gesetzlichen Grundlage - befugt", sagte Nobbe. Der Ausschuss legte als Kriterien für die Anerkennung als Partei vielmehr Struktur und Dichte der Organisation, Mitgliederzahlen und das öffentliche Auftreten zugrunde - unter dem Gesichtspunkt einer ernsthaften Einflussnahme auf die politische Willensbildung.

Auch die Kleinpartei Bündnis Deutschland darf zur Kommunalwahl antreten. Sie wurde 2022 gegründet, vertritt konservative Positionen und betont das Nationale. Zur Kommunalwahl am 9. Juni werden in Brandenburg unter anderem 14 Kreistage, vier Stadtverordnetenversammlungen der kreisfreien Städte, über 400 Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen sowie ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher gewählt.

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