Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Berlin & Brandenburg
  3. Urteil: Polizisten mit Feuerwerk beschossen: Bewährungsstrafe

Urteil
27.03.2024

Polizisten mit Feuerwerk beschossen: Bewährungsstrafe

Landgericht Berlin und Staatsanwaltschaft Berlin.
Foto: Sonja Wurtscheid, dpa

In der Silvesternacht werden aus einer etwa 20-köpfigen Gruppe Knallkartuschen und Pfeifpatronen auf Polizisten abgefeuert. Ein Beamter wird im Nacken getroffen. Einer der Täter gesteht vor Gericht.

Nach einem Angriff auf Polizisten in der Silvesternacht in Berlin-Neukölln ist ein 23-Jähriger zu einem Jahr und sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Student habe aus einer etwa 20-köpfigen Gruppe heraus Polizisten mit Feuerwerk attackiert und sich unter anderem des schweren Landfriedensbruchs, der gefährlichen Körperverletzung und des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte schuldig gemacht, befand das Amtsgericht Tiergarten am Mittwoch. Der geständige Angeklagte soll zudem 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Der Staatsanwalt hatte eine Haftstrafe ohne Bewährung gefordert.

Teils vermummte Menschen hatten in der vergangenen Silvesternacht gegen 0.30 Uhr im Bereich eines Supermarktparkplatzes in Gropiusstadt Polizistinnen und Polizisten attackiert. Knallkartuschen und Pfeifpatronen seien auf Polizeibeamte geschossen worden, so die Anklage. Der 23-Jährige habe eine Schreckschusspistole bei sich geführt und mindestens drei Schüsse abgefeuert. Bei dem Geschehen sei ein Beamter durch ein Projektil im Nacken getroffen worden. Der 25-Jährige einen kurzzeitigen Gehörverlust am rechten Ohr erlitten. Ein Beamter schilderte als Zeuge, der Angriff sei in der Gruppe "regelrecht zelebriert" worden.

Bei dem 23-Jährigen waren neben einer Schreckschusspistole auch zwei Abschussbecher für pyrotechnische Munition und rund 160 Platz- und Pfeifpatronen sowie Schreckschussmunition sichergestellt worden. Im Prozess bat er um Entschuldigung. "Ich habe Mist gebaut", so der Angeklagte. Als in der Gruppe, in die er zufällig geraten sei, erste Raketen gezündet wurde, habe er spontan mitgemacht. "Ich habe aber nicht auf Menschen gezielt", so der Student.

Der Vorsitzende Richter sagte, auf eine solche Tat müsse deutlich reagiert werden. Der damals anders als die weiteren Angreifer auffällig gekleidete Angeklagte sei allerdings in die Situation hineingeraten - "von anderen mag es eine Planung gegeben haben". Eine Bewährungsstrafe sei für den geständigen Angeklagten ein ausreichendes Warnsignal.

Der Staatsanwalt hatte wegen des "willkürlichen Angriffs" eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und neun Monaten gefordert. Der Verteidiger plädierte auf eine Bewährungsstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach Ausschreitungen im Vorjahr sollte ein großes Polizeiaufgebot in Berlin solche Szenen in der Silvesternacht 2023/2024 verhindern. Tatsächlich gab es weniger Angriffe auf Feuerwehr und Polizei - aber viele Krawalle und Gewalt. Die Polizei zählte rund 1300 für Silvester typische Straftaten, darunter 73 Angriffe auf Polizisten.

Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.