Niemand gibt es offen zu, aber natürlich lädt die Krankschreibung am Telefon zum Missbrauch ein. Dass die Ausnahmeregelung nun wieder fallen soll, ist konsequent.
Ausnahmeregelungen sind für Ausnahmefälle gedacht. Die Möglichkeit, sich bei einer Erkrankung der Atemwege auch telefonisch vom Hausarzt krankschreiben zu lassen, hat die Praxen in den ersten Corona-Wochen spürbar entlastet und das Infektionsrisiko für viele Menschen gesenkt. Nun aber, da das Land langsam, aber sicher zur Normalität zurückkehren soll, gehört auch eine derart großzügige Vorsichtsmaßnahme auf den Prüfstand. Niemand gibt es offen zu: Aber natürlich lädt die Möglichkeit, dem Arzt am Telefon kurz etwas vorzuhusten und sich dann eine Woche krankschreiben zu lassen, zum Missbrauch geradezu ein.
Krankschreibung per Telefon: Die Ausnahmeregelung fallen zu lassen, ist konsequent
Dass die Ausnahmeregelung nun wieder fallen soll, ist so gesehen nur konsequent. Für Deutschlands Arztpraxen mit ihren strikten Hygiene- und Abstandsregeln sollte eine Rückkehr zur alten Praxis jedenfalls kein großes Problem sein. Ob ein Patient arbeitsfähig ist oder nicht, kann auch der beste Mediziner nicht per Telefondiagnose klären, sondern nur nach einer Untersuchung. Und wer den Verdacht hat, er könnte tatsächlich an Corona erkrankt sein, muss ohnehin erst seinen Arzt anrufen und mit ihm das weitere Vorgehen besprechen.
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